Politische Neutralität gefordert

BVA rügt Hanseatische

Bürgerversicherung gleich Staatsmedizin - das darf eine Kasse nicht behaupten, so das BVA.

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HAMBURG/BONN. Gesetzliche Kassen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Das hat das Bundesversicherungsamt (BVA) der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) schriftlich gegeben.

Kurz vor der Bundestagswahl hatte die Kasse ihre Versicherten über die Organspende informiert. Beigefügt war dem Schreiben allerdings ein Beiblatt, in dem sich die Kasse für die Beibehaltung des dualen Krankenversicherungssystems stark machte.

Das Konzept der Bürgerversicherung wurde darin mit dem Attribut "staatlich gelenkte Einheitskasse" versehen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg beschwerte sich beim BVA. Die Behörde machte die Grenzen erlaubter Informationspolitik klar.

Nicht zu beanstanden sei es, wenn sich Sozialversicherungsträger "auch kritisch mit das Gesundheitswesen betreffenden Sachverhalten auseinandersetzen".

Jede Form der Wahlbeeinflussung - zumal im Vorfeld von Wahlen - sei aber ein No-Go. Das BVA hat daher das Schreiben der HEK "aufsichtsrechtlich beanstandet". Besonders missfiel die Verquickung mit der nach dem Transplantationsgesetz gebotenen Information der Kassen über die Organspende.

Es sei zu befürchten, "dass solche Informationen zur Organspende nicht die vom Gesetzgeber bezweckte Beachtung finden". (fst)

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