Zweitmeinung

GBA legt Regelungen fest

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag die ersten Indikationen festgelegt, für die ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren gelten soll. Ausgewählt wurden die Tonsillektomie, die Tonsillotomie sowie Hysterektomien. Zudem wurden die konkreten Verfahrensregeln beschlossen, nach denen Patienten künftig vor geplanten Eingriffen eine unabhängige Zweitmeinung einholen können. Vereinbart wurde auch, über welche Qualifikationen Ärzte verfügen müssen, die für eine Zweitmeinung konsultiert werden können.

"Die neue Richtlinie des GBA legt fest, welche Ärzte für die Einholung einer Zweitmeinung in Frage kommen. Entscheidend hierbei ist die ärztliche Unabhängigkeit von etwaigen wirtschaftlichen Interessen an der Durchführung des Eingriffs", erklärte das unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck.

Das Zweitmeinungsverfahren kann als ambulante Leistung von Ärzten erbracht und von Patienten in Anspruch genommen werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im EBM entschieden hat.(chb)

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