Hessen

Extra-Förderung für Klinikverbünde geplant

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NEU-ISENBURG. In Hessen bahnt sich eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes an. Zentraler Punkt ist die stärkere Förderung von Kliniken, die sich in Verbünden zusammenschließen. Das soll zu einer bedarfsgerechteren Versorgung führen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kliniken, die sich in einen Verbund begeben, bewilligte Einzelförderungen nicht mehr auf die seit Beginn des Jahres 2016 geltenden pauschalen Fördermittel angerechnet werden. Die neue Regelung soll für die Kliniken rückwirkend ab dem Jahr 2000 gelten.

 Nach Berechnungen der Hessen-Agentur könnten zwölf Kliniken durch den Wegfall der Anrechnung mit rund 21 Millionen Euro direkt profitieren. Die notwendigen Mittel sollen allerdings nicht aus dem Gesamtfördervolumen der Kliniken bestritten werden – denn damit würde die Pauschalförderung sinken – es sollen vielmehr zusätzliche Mittel veranschlagt werden. Positives Feedback kam von der Techniker Krankenkasse in Hessen: "Die einzelnen Krankenhäuser innerhalb eines Verbundes müssen nicht mehr zwingend alle medizinischen Leistungen selbst anbieten. Stattdessen können sie sich auf Fachgebiete spezialisieren und erhalten so die Chance, die Qualität ihrer Behandlungen zu verbessern", sagt TK Hessen-Chefin Dr. Barbara Voß. Die Kliniken könnten außerdem voneinander lernen und vom Wissen der anderen profitieren.

Einen Kritikpunkt gibt es aber doch: Das Gesetz sei nicht langfristig genug angelegt, so Voß. Die finanzielle Förderung von Klinikverbünden soll nach drei Jahren enden. "Klinikkooperationen bleiben aber auch darüber hinaus noch wichtig. Deshalb wäre eine dauerhafte Investition in Verbundstrukturen wünschenswert gewesen." (reh)

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