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Cannabis-Verordnung

Barmer bewilligt zwei von drei Anträgen

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BERLIN. 6583 Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneien verzeichnet die Barmer nach eigenen Angaben seit der Änderung des Betäubungsmittelrechts im März 2017. Davon wurden 4436 Anträge (67 Prozent) genehmigt und 2147 (33 Prozent) abgelehnt.

Aus Sicht der Barmer ist um Cannabis als Medizin ein "Hype entstanden, der nur im Einzelfall berechtigt ist", sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Kasse.

Beispielsweise bei Schmerzen sollte Cannabis möglichst nur als Ergänzung zu Konzepten wie der multimodalen Schmerztherapie zum Einsatz kommen. Mehr als die Hälfte der Cannabis-Verordnungen wurden im Vorjahr bei Schmerzen ausgestellt, berichtet sie.

Dabei stehe ein klarer Beleg aus, dass Cannabis bei Tumor-, Skelett- und Muskelschmerzen wirke. Die Gesamtkosten für die Cannabis-Präparate beziffert die Kasse auf acht Millionen Euro.

Als "unverhältnismäßig teuer" und "kaum dosierbar" werden Cannabis-Blüten bezeichnet, die im Schnitt 1708 Euro gekostet hätten. Dagegen rangierten Ausgaben für Fertigarzneimittel und Rezepturen für Cannabis-Patienten zwischen 350 und 721 Euro, berichtet die Barmer. (eb)

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