Kassenleistungen

BSG-Präsident warnt vor Lobby-Einfluss

Dass das Bundesgesundheitsministerium künftig darüber entscheiden will, was Kassenleistung wird, lehnt BSG-Präsident Rainer Schlegel ab.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Das Bundessozialgericht in Kassel.

Das Bundessozialgericht in Kassel.

© Uwe Zucchi / dpa

KASSEL. Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat eine Lanze für die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und insbesondere für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gebrochen.

Parallele Entscheidungen über Kassenleistungen im Bundesgesundheitsministerium könnten zu einem stärkeren Einfluss von Lobbygruppen führen, warnte Schlegel bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Dienstag in Kassel. Quasi ein Negativbeispiel war ihm dabei die Schlaganfallversorgung.

Damit sprach sich Deutschlands oberster Sozialrichter gegen Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus, neben dem GBA auch seinem Ministerium die Möglichkeit zu geben, einzelne Behandlungen – wie etwa die Liposuktion – in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Dies sei bislang „unabhängig von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot“ und auch in Abweichung von den Einschätzungen des GBA geplant, kritisierte Schlegel.

Der GBA sei das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und diese „ein prägendes Organisations- und Strukturprinzip“, betonte Schlegel.

Zu der von Kritikern vermissten demokratischen Legitimation des GBA habe sich offenbar sehr bewusst auch das Bundesverfassungsgericht noch nicht geäußert. „Wenn ich etwas kaputt mache, muss ich auch sagen, was danach kommen soll.“

"Eingriff in Selbstverwaltung der falsche Weg"

Ohne Zweifel bündele der GBA hohe fachliche Kompetenz. Gleichzeitig schaffe er in einem vorgegebenen und damit transparenten Verfahren einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen und insbesondere auch in dem im Gesundheitswesen unvermeidbaren Konflikt zwischen einer guten Versorgung und bezahlbaren Beiträgen.

In der Politik locke dagegen die schnelle Schlagzeile. Zustimmung werde es immer geben. Die Beitragszahler, die die Behandlungen finanzieren müssen, äußerten sich dagegen meist nicht.

„Es kann nicht sein, dass die Stärke der jeweiligen Lobbygruppe darüber entscheidet, ob eine denkbare Leistung von den Krankenkassen finanziert werden muss, eine andere dagegen nicht.“

Es sei das gute Recht der Politik, Entscheidungen des GBA oder auch des Bundessozialgerichts zu korrigieren. „Ein Eingriff in die Selbstverwaltung scheint mir dafür aber der falsche Weg zu sein“, warnte der BSG-Präsident.

Konflikte immer schärfer

Die Ausgaben im Gesundheitswesen hätten 2017 erstmals die Marke von einer Milliarde Euro pro Tag überschritten, der Anteil am Bruttoinlandsprodukt habe bereits 2016 bei 11,3 Prozent gelegen. Konflikte würden daher immer schärfer und „zunehmend auch öffentlich ausgetragen“.

Als Beispiel und letztlich auch als Negativbeispiel für Lobbyismus verwies Schlegel auf die BSG-Entscheidungen vom Juni zur Schlaganfallversorgung. Dabei ging es um einen Versorgungsvertrag zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern.

Krankenhäuser, die selbst operieren oder eine Verlegung mit „höchstens halbstündiger Transportentfernung“ garantieren, bekommen danach einen Zuschlag von 1000 Euro je Fall. Das BSG hatte hier letztlich die Patientenperspektive eingenommen und in die halbe Stunde auch die Zeit für die Anforderung eines Hubschraubers einbezogen.

Im konkreten Fall betrug diese zumindest nachts 40 Minuten aus Gießen zu dem Krankenhaus in Daun in der Eifel, der Weitertransport zum operierenden Krankenhaus in Trier nochmals 17 Minuten.

Interventionen der Krankenhausverbände in Berlin hätten dann zu einer Gesetzesänderung geführt. Dies führe allein zu einer Verschiebung von Geld, hier zu den Krankenhäusern.

Um eine bessere Versorgung, etwa durch die Stationierung nachtflugfähiger Hubschrauber an kleineren Schlaganfall-Einheiten, sei es gar nicht gegangen, so der BSG-Präsident.

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