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Entwurf Registergesetz

Verbände loben Implantate-Register

Der Entwurf für das Registergesetz stößt auf Zustimmung. Daten sollten rasch zur Verfügung stehen.

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BERLIN. Das von der Koalition geplante Implantate-Register erntet überwiegend Zustimmung bei Verbänden und Fachgesellschaften. Bei einer Anhörung zum Referentenentwurf wurde indes noch viel Detailkritik deutlich.

Anders als bisher ist ein bundesweites, verbindliches Register mit gesetzlichem Auftrag geplant. Die dafür nötige Registerstelle soll am Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) angesiedelt werden. Durch eine Meldepflicht für Gesundheitseinrichtungen sollen nicht nur die Daten der GKV-, sondern auch die von PKV-Patienten lückenlos erfasst werden.

Der Ersatzkassenverband vdek schlägt vor, Datenmeldungen zwingend über die Kassen laufen zu lassen. Die Abrechnungsdaten gingen den Kassen ohnehin zu, künftig könnten sie zusätzlich die Implantat-Informationen einer Plausibilitäts-Kontrolle unterziehen. Dieser Verfahrensweg könne bei Rückrufen die Information betroffener Versicherter erleichtern.

Eine dauerhafte extrabudgetäre Vergütung für ambulante Gesundheitseinrichtungen, die Daten melden, lehnt der vdek ab. Der AOK-Bundesverband dringt darauf, an der Regelung festzuhalten, dass auch Explantate gemeldet werden müssen. Anderenfalls würde es– mit Ausnahme bei Hüft- und Knieendoprothesen –  viele Jahre dauern, bis erste Ergebnisse zu den Standzeiten von Implantaten vorliegen, heißt es.

APS nimmt ausländische Register zum Vorbild

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) spricht sich dafür aus, dass im Gesetz die Kooperation mit und das Lernen von anderen Registern festgeschrieben wird. Ausländische Register hätten bessere und vollständigere Daten zur Verfügung – so betreiben Schweden und Finnland bereits seit 1979 ein Endoprothesenregister.

In Deutschland ist ein vergleichbares Register – das EPRD – erst 2010 auf freiwilliger Basis an den Start gegangen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), einer der Mitbegründer des EPRD, sorgt sich, inwieweit medizinische Expertise künftig bei der Formulierung der nachgelagerten Rechtsverordnungen noch herangezogen wird.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) wirbt für ein „Implantationsregister“. Der vorliegende Entwurf sei „stark und einseitig“ auf das Produkt fokussiert. Doch für eine erfolgreiche Implantation seien drei Faktoren wichtig: Ein gutes Produkt, ein guter Operateur und die Compliance des Patienten.

Zudem sollten auch Operationsergebnisse ausgewertet werden, um Behandlungen vergleichen zu können und Qualitätsmängel in einzelnen Einrichtungen erkennen zu können. (fst)

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