Kommentar zum DAK-Psychoreport

Hoher Psychotherapie-Bedarf

Am Anfang steht der Nutzen! Das sieht der aktuelle DVG-Entwurf nicht vor. Müssen für Psychotherapie-Apps andere Regeln gelten?

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Fehltage steigen, und Therapeuten sind knapp. Für die erste Aussage hat die DAK am Donnerstag einen Langzeitbericht vorgestellt, wonach sich die Zahl der Fehltage wegen Depressionen oder Anpassungsstörungen in 20 Jahren verdreifacht hat. Dabei taucht die Frage nach Behandlungshäufigkeit und Behandlungsbedürftigkeit auf.

DAK-Chef Storm führt den Anstieg auf den offeneren Umgang mit F-Diagnosen zurück. Sicherlich nur ein Grund. Leistungsdruck, permanente Erreichbarkeit, Überforderungen sind ebenso Faktoren, die die AU-Tage seit 20 Jahren nach oben schnellen lassen. So oder so: Therapeuten werden dringend gebraucht. Das belegen auch die aktuellen Kennzahlen zur Bedarfsplanung Psychotherapie.

Inwiefern können Apps hier als Assistenzsysteme für Entlastung sorgen? Verbandschefin und Psychotherapeutin Barbara Lubisch glaubt daran, fordert aber zugleich den Nutzenbeleg vom ersten Einsatz an.

Doch gerade das sieht das neue Digitale-Versorgung-Gesetz für die beiden untersten Risikoklassen in den ersten zwölf Monaten so nicht vor. Spannend ist daher die Frage: In welche Klasse werden diese neuen Apps dann eingestuft? Die Zeit drängt, auch weil die Schlangen für die Bewertung neue Medizinprodukte immer länger werden.

Lesen Sie dazu auch: DAK-Psychoreport: Enormer Anstieg der Fehltage wegen psychischer Leiden

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