Baden-Württemberg

Zwei PID-Zentren bald startklar

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STUTTGART. In Baden-Württemberg können Frauen, die eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vornehmen lassen wollen, sich bald an eines der beiden zugelassenen PID-Zentren wenden.

Das Sozialministerium teilte am Dienstag mit, die Zentren in Heidelberg und Freiburg würden in Kürze die entsprechenden Zulassungsbescheide erhalten. Zuvor müssen die Frauen einen Antrag bei der PID-Ethikkommission stellen, die bei der Landesärztekammer in Stuttgart angesiedelt ist.

Nach dem Embryonenschutzgesetz ist eine PID nur in strengen Ausnahmefällen möglich. Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg haben sich auf eine gemeinsame Ethikkommission verständigt.

Die Ratifikationsurkunden für den notwendigen Staatsvertrag seien inzwischen beim Sozialministerium hinterlegt, so dass die Vereinbarung nun in Kraft treten kann. Der Bundesgesetzgeber hat die Einzelheiten für eine PID in einer eigenen PID-Verordnung geregelt.

So sind die PID-Zentren beispielsweise verpflichtet, der beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelten Zentralstelle Daten in anonymisierter Form zu übermitteln. Die Ethikkommission wiederum ist gegenüber dem Sozialministerium in Stuttgart berichtspflichtig.

Sie muss jährlich mitteilen, wie viele Anträge positiv beschieden und abgelehnt wurden. Auskunft muss sie auch darüber geben, welche erblichen Krankheiten Gegenstand der Prüfung gewesen sind.

Baden-Württembergs Ärztekammerpräsident Dr. Ulrich Clever wies darauf hin, dass es bundesweit nur fünf Ethikkommissionen geben wird, die PID-Anträge begutachten. Dies trage zu einer bundesweit einheitlichen Entscheidungspraxis bei, so Clever.

Im Norden gibt es ebenfalls einen Verbund von sechs Ländern, deren Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg angesiedelt ist. Die Einrichtung für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat im vergangenen Jahr ihre Arbeit aufgenommen. (fst)

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