Verfassungsbeschwerde

Entscheidung zu Triage-Beschwerde am 4. November erwartet

Wie weit darf das Gesetz gehen, wenn Intensivmediziner in Gewissensnöte geraten? Am 4. November wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will nach eigenen Angaben am 4. November seine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes veröffentlichen. Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden.

Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. Dadurch würden Medizinern Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen, hatte es damals geheißen. (1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)

Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird.

Zudem wird das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert, wonach eine einmal getroffene Entscheidung zur Behandlung eines Patienten nicht zurückgenommen werden darf, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Patient eingeliefert wird, der eine bessere Überlebenschance hat. Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt mit dem Berufsethos: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten. (dpa)

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