EGMR

Verfahren zu Baby Charlie eröffnet

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STRASSBURG. Im Streit um das Leben des todkranken Babys Charlie Gard in Großbritannien haben die Eltern ihre Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg begründet. Es werde daher ein reguläres Verfahren geben, teilte der EGMR mit. Dies werde mit höchster Priorität bearbeitet.

Der inzwischen zehn Monate alte Junge leidet an einem Gehirnschaden und einem seltenen Gendefekt. Er gibt keine Laute von sich, kann nicht sehen, nicht hören und sich nicht bewegen. Seine Ärzte wollen alle lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Dagegen wehren sich die Eltern.

Nach Niederlagen vor den britischen Gerichten reichten sie Beschwerde beim EGMR ein. Dieser entschied nun, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen bis zu ihrem Urteil beizubehalten sind. (mwo)

Urteil des EGMR:

Az.: 39793/17

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