Schlaganfall-Versorgung

BMG will Transportfrist bei Schlaganfall-Patienten nachjustieren

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BERLIN. Im Streit um die 30-Minuten-Frist für die Verlegung eines Schlaganfall-Patienten in ein spezialisiertes Zentrum gibt es eine neue Wende: Nach Medienberichten will das Bundesgesundheitsministerium per Gesetz die Vorgaben für den Krankentransport ändern.

Denn nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gilt die Frist bereits ab der Entscheidung für den Transport – zumindest dann, wenn die Kliniken die Verlegung abrechnen wollen.

Das gefährde die Finanzierung eines Großteils der 320 zertifizierten Stroke Units, hatte die Deutsche Schlaganfall-Hilfe moniert. Durch den geplanten gesetzlichen Eingriff soll den Kliniken das Finanzierungsrisiko genommen werden und die 30-Minuten-Frist erst mit der Abfahrt des Rettungswagens greifen. (reh/dpa).

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