Sachsen

Zum Verbandswechsel in die Klinik

Krankenhäuser in ländlichen Regionen Sachsens müssen zunehmend Aufgaben ehemals niedergelassener Ärzte übernehmen.

Sven EichstädtVon Sven Eichstädt Veröffentlicht:
Sachsens Krankenhäuser – im Bild das Universitätsklinikum Leipzig – sollten nach Expertenmeinung die gleiche Software nutzen, mit denen die Rettungsleitstellen im Freistaat die Einsätze koordinieren.

Sachsens Krankenhäuser – im Bild das Universitätsklinikum Leipzig – sollten nach Expertenmeinung die gleiche Software nutzen, mit denen die Rettungsleitstellen im Freistaat die Einsätze koordinieren.

© Jan Woitas / dpa

DRESDEN. „Wo niedergelassene Mediziner fehlen, müssen sehr oft Krankenhäuser einspringen“, sagte Reiner E. Rogowski, Geschäftsführer der Oberlausitz-Kliniken, auf dem Sächsischen Krankenhaustag in Dresden. Das Krankenhaus verfügt über Standorte in Bautzen und Bischofswerda, wird vom Landkreis Bautzen betrieben und hält als Regelversorger 570 Betten bereit.

„Es ist richtig, dass nicht alle Patienten in die Notaufnahmen gehören“, räumte Rogowski, der auch dem Vorstand der Krankenhausgesellschaft Sachsen angehört, ein. „Aber wo sollen sie hin, wenn es in vielen Gemeinden kaum noch Hausärzte gibt?“ Die KV Sachsen hat vielerorts Unterversorgung oder drohende Unterversorgung bei der Behandlung durch Haus- und Fachärzte festgestellt.

„Notaufnahmen und Zentrale Rettungsstellen ersetzen in immer größerem Umfang Praxen, die geschlossen haben“, ergänzte Rogowski. Er berichtete davon, dass zum Beispiel zu Weihnachten viele Patienten in seine Kliniken in Bautzen oder Bischofswerda in die Notaufnahmen kämen, weil ein Verband gewechselt werden müsse. „Das muss ja gemacht werden“, sagt der Klinik-Geschäftsführer, „sie finden häufig keinen Arzt mehr, der das sonst übernimmt.“

Notaufnahmen ersetzen Praxen

Eine Zahl verdeutlichte die Ausmaße: Zwei Drittel der Patienten in den beiden Kliniken in der Oberlausitz würden nicht stationär behandelt. „Nur jeder dritte Patient braucht ein Bett bei uns“, fügte Rogowski an.

Wenn Patienten in Notaufnahmen gefahren werden müssen, kommen die Rettungsleitstellen ins Spiel. Andreas Rümpel steht als Amtsleiter dem Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden und der Rettungsleitstelle der Landeshauptstadt vor. Er warb dafür, dass die Kliniken auch die Software nutzen, der sich die Rettungsleitstellen in Sachsen bedienen, wenn sie Einsätze koordinieren und steuern. „Wir lechzen danach, dass das System auch in den Kliniken eingeführt wird“, sagte Rümpel.

Professor Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am Universitätsklinikum Dresden, ergänzte: „Die Einführung des Systems ist längst überfällig.“ Rümpel verwies darauf, dass es bisher oft lange dauert, wenn Patienten in Kliniken vom Rettungsdienst eingeliefert würden.

„Da geht viel wertvolle Zeit verloren“, kritisierte der Amtsleiter. Krankenhäuser könnten mit der Software sehr genau melden, zu welchen Zeiten und in welchen Abteilungen wie viele Betten für Notfallpatienten frei seien.

„Unser System macht Vorschläge für geeignete Krankenhäuser und schickt diese Angebote direkt in den Rettungswagen“, erläuterte Rümpel. „Wir können die Kliniken dann frühzeitig informieren, wie viele Patienten kommen und auch wann der Rettungswagen am Krankenhaus eintreffen wird.“ Rümpel hält es für „unerlässlich“, dass das System auch an Kliniken eingeführt wird, um auch für Ereignisse wie Terroranschläge oder Amokläufe vorbereitet zu sein.

Eine Vision, die für niedergelassene Ärzte ebenso wie für Kliniken von Interesse wäre, stellte Albrecht vor: „In 20 Jahren hat jeder Patient seine Daten in einem Chip am Oberarm unter der Haut dabei.“ Dann könnten Mediziner sofort alle Daten auslesen, die sie benötigen.

Bis dahin müssen sich Ärzte der elektronischen Patientenakte und der elektronischen Fallakte bedienen, deren Unterschiede Markus Holzbrecher-Morys, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, erläuterte.

Zugriffsrechte auf Akten klären

Die elektronischen Patientenakten, wie sie Krankenkassen anbieten können, haben laut Holzbrecher-Morys den entscheidenden Nachteil, dass es für Krankenhäuser oder Ärzte nicht sicher sei, dass keine Manipulationen vorlägen und wirklich alle Dokumente enthalten seien: „Die Patienten können das löschen, was sie gern löschen wollen.“

Anders verhält es sich mit der elektronischen Fallakte. „Hier kann der Patient nichts löschen, sondern nur generell sagen, ob er die elektronische Fallakte will oder nicht.“ Holzbrecher-Morys schätzte, dass zukünftig beide Arten von elektronischen Akten nebeneinander existieren werden.

„Wichtig ist, dass wir jetzt die Zugriffsrechte auf die Akten klären müssen“, ergänzte Albrecht. „Jeder, der die Daten benötigt, muss sie mit Genehmigung des Patienten abrufen und nutzen können.“

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