Transplantationen

Registergesetz - jetzt beginnt der Aufbau

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Gesetz zum Aufbau des Transplantationsregisters tritt zum 1. November in Kraft. Es hat das Ziel, die bisher dezentral erhobenen Daten in einem Register zusammenzuführen. Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft sind in der Pflicht, die nötigen Einrichtungen zu gründen. In einer Vertrauensstelle, die räumlich und organisatorisch vom Register getrennt ist, sollen die Daten der Patienten pseudonymisiert werden.

Kritiker haben an dem Gesetz moniert, mit dem Register werde das Transplantat und nicht der Patient und seine Lebensqualität in den Mittelpunkt gestellt. Die Nachsorge der Patienten beispielsweise werde durch das Register nicht erfasst, heißt es. Die Opposition im Bundestag hat die Übertragung des Registers auf die Selbstverwaltung skeptisch gesehen. Sie hätte eine Errichtung in öffentlicher Trägerschaft befürwortet. (fst)

Mehr zum Thema

Transplantationsmedizin

Organspende: Mainzer Ärztekammer pro Widerspruchslösung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalpläne von Gesundheitsminister Lauterbach

Neue gematik: Digitalagentur soll mehr Durchgriffsrechte für stabile TI bekommen

Harndrang und häufiges Wasserlassen

Reizblase: Da mischt oft die Psyche mit

Versorgung bei chronischen und/oder infizierten Wunden

Produkte zur Wundbehandlung: Hecken offen für Fristverlängerung bei Nutzenbewertung

Lesetipps
 beta-Amyloid an den Neuronen

© Getty Images / iStockphoto

Gastbeitrag

Die neue Alzheimer-Definition ist fragwürdig