Transplantationen

Registergesetz - jetzt beginnt der Aufbau

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BERLIN. Das Gesetz zum Aufbau des Transplantationsregisters tritt zum 1. November in Kraft. Es hat das Ziel, die bisher dezentral erhobenen Daten in einem Register zusammenzuführen. Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft sind in der Pflicht, die nötigen Einrichtungen zu gründen. In einer Vertrauensstelle, die räumlich und organisatorisch vom Register getrennt ist, sollen die Daten der Patienten pseudonymisiert werden.

Kritiker haben an dem Gesetz moniert, mit dem Register werde das Transplantat und nicht der Patient und seine Lebensqualität in den Mittelpunkt gestellt. Die Nachsorge der Patienten beispielsweise werde durch das Register nicht erfasst, heißt es. Die Opposition im Bundestag hat die Übertragung des Registers auf die Selbstverwaltung skeptisch gesehen. Sie hätte eine Errichtung in öffentlicher Trägerschaft befürwortet. (fst)

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