Berlin

Charité hat die meisten Organspender

Im vergangenen Jahr wurden an der Berliner Uniklinik 28 Spendern Organe entnommen.

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BERLIN. Organspenden sind im deutschen Klinikalltag eher die Ausnahme als die Regel. 28 Organspender hat die Berliner Uniklinik Charité im vergangenen Jahr gewonnen.

Das war Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Abstand die höchste Zahl unter allen Unikliniken in Deutschland.

Auf den Rängen 2 und 3 folgten die Unikliniken in Dresden und Hamburg mit jeweils 16 Organspendern. Insgesamt haben 2018 rund 1250 Entnahmekliniken bundesweit 955 Organspender gewonnen.

Die Zahlen zeigen, wie selten Organspenden selbst im besten Fall im Klinikalltag sind. Die Charité hat die Organspende zu einer zentralen Aufgabe gemacht, die beim stellvertretenden Ärztlichen Direktor Dr. Joachim Seybold verankert ist.

„Nur wenn die gesamte Klinikleitung dahinter steht, kann Organspende gelingen“, meint Seybold. Er bewertet das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende als positives Signal: „Die politische Unterstützung ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung – vor allem für die Patienten auf den Wartelisten.“

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Organspendebeauftragten an jedem Standort

Viele der im Gesetz vorgesehenen Strukturen sind an der größten Uniklinik Deutschlands schon geschaffen. An jedem der drei klinischen Standorte gibt es einen Organspendebeauftragten.

Die drei Intensivmediziner mit Zusatzqualifikation „Transplantationsmedizin“ vertreten sich gegenseitig und stehen so rund um die Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn ein Patient unter Umständen als Organspender in Frage kommt.

Sie organisieren den gesamten Prozess innerhalb der Uniklinik und mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und führen auch die Gespräche mit den Angehörigen – oft eine zeitintensive Aufgabe.

Zusätzlich sind Informationen zur Organspende zentral im klinikinternen Informationssystem der Charité hinterlegt. Auch die Medizinstudenten der Charité engagieren sich für die Organspende – etwa mit Informationskampagnen am Brandenburger Tor.

Die Organspendebeauftragten der Charité analysieren viermal im Jahr gemeinsam mit der DSO anhand des Programmes TransplantCheck, das nach der gesetzlichen Neuregelung nun bundesweit Pflicht ist, warum es bei einzelnen Patienten nach einer Hirntod-Diagnostik nicht zu einer Organentnahme kam. In den allermeisten Fällen scheiterte es an der fehlenden Zustimmung der Angehörigen.

Entscheidung zu Lebzeiten würde helfen

Ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vereinfachen diese Patientengespräche enorm, so die Erfahrung von Oberarzt Martin Ruß, einer der drei Spendebeauftragten der Charité.

„Angehörige tun sich schwer damit, in dieser Situation etwas zu unterschreiben. Es würde vielen helfen, wenn man sich zu Lebzeiten entscheidet oder wenigstens dokumentiert, dass man sich nicht entscheiden will und diese Entscheidung den Angehörigen überlässt“, meint Ruß.

Um auch langfristig möglichst vielen Menschen auf der Warteliste durch eine Transplantation mit einem geeigneten Spenderorgan helfen zu können, muss weiter Aufmerksamkeit geschaffen und das Vertrauen in das System der Organspende und Transplantation ausgebaut werden, fordert daher die Charité mit Blick auf die aktuellen Vorschläge zur Neuregelung der Entscheidung zur Organspende im Bundestag. (ami)

Lesen Sie dazu auch: DSO-Jahresbericht: Negativtrend bei Organspenden gebrochen Widerspruch oder aktive Entscheidung?: Spahn und Lauterbach präsentieren ihre Organspendelösung

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