Zuschüsse vom Staat für Pflege im Alter?

KIEL. Die Versorgungssicherheit als Teil der Zukunftssicherung gewinnt in der Bevölkerung, aber auch in der öffentlichen Diskussion immer mehr an Bedeutung. Viele Menschen sorgen für ihre Rente selbst vor oder nutzen Zuschüsse vom Staat. Wenn es um die Absicherung von Krankheit und Pflegebedürftigkeit geht, gibt es allerdings noch einiges aufzuholen.

Von Fritz Beske Veröffentlicht:
Pflege im Alter: Die Kosten für die Betreuer deckt die Pflegeversicherung allein meist nicht ab.

Pflege im Alter: Die Kosten für die Betreuer deckt die Pflegeversicherung allein meist nicht ab.

© Foto: klaro

In der Versorgungssicherheit gibt es Unterschiede zwischen den sozialen Sicherungssystemen. Kalkulierbar ist die finanzielle Absicherung im Alter. Der Einzelne kann für sich selbst bestimmen, wie hoch er seine Versorgung ansetzen will. Dies muss er dann aber gegebenenfalls auch selbst finanzieren.

Bei sinkenden Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung kann die Differenz zwischen Rente und selbst bestimmten Versorgungsniveau durch eine private Absicherung abgedeckt werden. Kalkulierbar ist in Grenzen auch die Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Unkalkulierbar ist dagegen die finanzielle Belastung, die sich vorzugsweise im Alter aus Krankheit ergeben kann. Mit dem Alter nimmt der Bedarf an Leistungen im Krankheitsfall zu, und dies bei sich ständig ausweitenden, aber auch kostenintensiveren Möglichkeiten der modernen Medizin.

GKV kann Rund-um-Sicherheit nicht mehr finanzieren

Es ist absehbar, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Maß an Versorgungssicherheit, das sich der Versicherte wünscht und das noch weitgehend gewährt wird, nicht mehr finanzieren kann. Schon heute ist die GKV unterfinanziert. Das Missverhältnis zwischen Leistungszusagen und Finanzvolumen zur Erfüllung dieser Zusagen nimmt zu.

Rentenversicherer machen Bürgern nichts vor

Der Bürger muss wissen, woran er ist, damit er seine Zukunft planen kann. In der Gesetzlichen Rentenversicherung ist hierzu der Anfang gemacht, gibt es Ehrlichkeit dem Versicherten gegenüber. Selbst die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt ihren Versicherten, dass die Höhe der von ihnen zu erwartenden Rente nicht ausreicht, um ein auch nur in Grenzen finanziell sorgenfreies Alter zu gewährleisten. Tatsächlich liegt die zu erwartende gesetzliche Rente in Deutschland mit knapp 40 Prozent des Bruttoeinkommens unter dem Durchschnitt vergleichbarer OECD-Länder. Empfohlen und staatlich gefördert wird die private Altersvorsorge in Gestalt der Riester-Rente, von der fast elf Millionen Versicherte Gebrauch machen.

Zuständig für die staatliche Förderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die bis Mitte Februar 2008 bereits rund 2,3 Milliarden Euro an Zulagen gezahlt hat. Nach Schätzung der Bundesregierung kommen ab 2009 jährliche Belastungen in Höhe von 12,5 Milliarden Euro auf den Steuerzahler zu. Darüber hinaus wird zur Entlastung der Rentenversicherung das Renteneintrittsalter ab 2029 auf 67 Jahre erhöht. Die Finanzsituation der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Übrigen durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 77 Milliarden Euro im Jahr 2006 stabilisiert. Damit beteiligt sich der Steuerzahler in einem erheblichen Umfang an der finanziellen Absicherung im Alter, an der Rente. Demgegenüber beträgt der Bundeszuschuss der GKV 2008 nicht mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit?

Die Gesundheitspolitik ist von der Ehrlichkeit in der Rentenpolitik noch weit entfernt. Dabei ist die finanzielle Absicherung von Krankheit ein Thema, das dazu dienen kann, die immer wieder beschworene Eigenverantwortung jedes Einzelnen zu för-dern. Dies betrifft immerhin 70,4 Millionen Versicherte in der GKV, 85,5 Prozent der Bevölkerung.

Bei der Bedeutung, die der Sicherung der Gesundheitsversorgung im Alter sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesetzliche Krankenversicherung als auch für die Gesellschaft insgesamt zukommt und bei der zunehmenden Unmöglichkeit, den heutigen Leistungsumfang der GKV auf Dauer zu finanzieren, stellt sich die Frage, ob nicht - wie für Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung - auch für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung ein staatlich geförderter Zuschuss eingeführt werden soll, in diesem Fall für eine eigenständige Absicherung von Gesundheitsrisiken vorzugsweise im Alter im Rahmen der Privaten Krankenversicherung.

Die Bedeutung, die von der Bevölkerung der Gesundheitssicherung besonders im Alter beigemessen wird, rechtfertigt einen derartigen Schritt. Die gleiche Forderung muss auch für die Soziale Pflegeversicherung erhoben werden und damit vorzugsweise für die Absicherung der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit im fortgeschrittenen Lebensalter. Wie bei der GKV muss auch bei der Pflegeversicherung davon ausgegangen werden, dass die in Art, Umfang und Qualität geforderte Versorgung über den Beitrag der Pflegeversicherung allein nicht finanzierbar ist.

FAZIT

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist unterfinanziert. Immer mehr Leistungen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen. Die Bürger müssen wissen, woran sie sind, damit sie ihre Zukunft planen können, sagt der Gesundheitsexperte Professor Fritz Beske aus Kiel. Über die Beiträge zur Pflegeversicherung seien etwa die Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit allein nicht zu finanzieren. Beske stellt die Frage, ob nicht - ähnlich wie für Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung - auch für GKV-Versicherte ein staatlich geförderter Zuschuss eingeführt werden sollte.

ZUR PERSON

Professor Dr. Fritz Beske, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen und ehemaliger Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium, mahnt seit Jahren zu einer öffentlichen Debatte über begrenzte Ressourcen für das Gesundheitswesen und daraus resultierenden realistischen Leistungsansprüchen der Krankenversicherten in Deutschland.

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