Hamburg

Volksbegehren Pflegenotstand „unzulässig“

Veröffentlicht:
Dieses Schild könnte an vielen Orten stehen: Pflegepersonal ist hierzulande oft Mangelware.

Dieses Schild könnte an vielen Orten stehen: Pflegepersonal ist hierzulande oft Mangelware.

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

HAMBURG. Das „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ in Hamburg ist unzulässig. Das hat am Dienstag das Verfassungsgericht in der Hansestadt entschieden. Das Volksbegehren dürfe nicht stattfinden.

Die Richter störten sich daran, dass der Antrag für das Volksbegehren mehrfach überarbeitet worden war. Damit seien die Grenzen der Zulässigkeit überschritten, so das Gericht.

Die Bürgerschaft hatte die Initiative nicht angenommen, obwohl die nötigen Unterschriften zustande gekommen waren. Die Initiative hatte darauf das Volksbegehren beantragt. Der Senat hatte daraufhin das Verfassungsgericht angerufen.

Mit einer „Volksinitiative“ wollten die Unterzeichner eine Änderung des Krankenhausgesetzes in Hamburg erreichen. Die Kliniken sollten so mehr Personal einstellen. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Volksbegehren und Initiativen. (eb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?