Weiterer Verordnungsprozess digitalisiert
gematik veröffentlicht Spezifikation für das elektronische T-Rezept
Ab 2026 soll das elektronische T-Rezept kommen, ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Nun stehen die finalen Spezifikationen.
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Muster des analogen T-Rezepts
© Rohr
Berlin. Die gematik hat mitte August 2025, die finale Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht. Der erfolgreiche Abschluss der Kommentierungsrunden mit den Gesellschaftern der gematik sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) markiere den Beginn der Umsetzungsphase durch die Industrie, heißt es in einer Pressemitteilung der gematik. Mit dem elektronischen T-Rezept werde ein weiterer Verordnungsprozess digitalisiert – und zugleich die elektronische Medikationsliste (eML) funktional erweitert.
Das T-Rezept ist ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid: Sie unterliegen den besonderen Vorgaben des §3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Diese drei Wirkstoffe besitzen eine teratogene Wirkung: Das bedeutet, sie können während der Schwangerschaft Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind verursachen. Aufgrund dieser fruchtschädigenden Eigenschaften sind sie besonders streng reguliert und dürfen nur unter klar definierten Sicherheitsvorgaben verordnet werden, so die gematik.
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Jährlich werden rund 170.000 T-Rezepte ausgestellt
Jährlich werden, laut gematik, rund 170.000 T-Rezepte in Deutschland ausgestellt. Bislang wird das T-Rezept in Papierform als amtliches Formblatt vom BfArM bereitgestellt und muss bei Bedarf von den verordnenden Ärzten angefordert werden. Mit dem E-T-Rezept wird die Verordnung erstmals auch digital möglich. Das Rezept wird im E-Rezept-Fachdienst gespeichert und kann von Versicherten wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden.
Die Einführung des elektronischen T-Rezepts ist für das Jahr 2026 geplant. In der digitalen Variante entfallen die bislang erforderlichen Papierdurchschläge. Stattdessen erfolgt die Weiterleitung der relevanten Daten künftig automatisiert über den E-Rezept-Fachdienst, sobald die Apotheke die Quittung dort abgerufen hat. (eb)