Frühförderung
Sachsen zahlt Bürokratie
Thüringen war vorangeprescht, jetzt zieht Sachsen als zweites Bundesland nach: Dort erhalten Kinder- und Jugendärzte künftig ein Extrahonorar, wenn sie Formulare für die Frühförderung ausfüllen.
Veröffentlicht:DRESDEN (tt). Kinderärzte in Sachsen werden künftig für das Ausfüllen von Förderungs- und Behandlungsplänen zur Frühförderung von Kindern vergütet.
Zum 1. September ist die "Vereinbarung zur Vergütung kinderärztlicher Leistungen bei der praktischen Umsetzung der Frühförderungsverordnung in Sachsen" in Kraft getreten.
Sie wurde in den vergangenen drei Jahren zwischen den Landesverbänden der Kassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der KV Sachsen ausgehandelt.
Sachsen ist damit das zweite Bundesland, in dem der bürokratische Aufwand honoriert wird - vor einem Jahr wurde eine vergleichbare Regelung in Thüringen eingeführt.
Ärzte, die die Vergütung erhalten wollen, müssen sich zunächst bei der KV für das Verfahren anmelden. Teilnehmen dürfen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin oder Ärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin.
Vertrag mit Modellcharakter
Erstattet wird ein Erstantrag mit 29,97 Euro und ein Änderungsantrag mit 14,99 Euro je Behandlungsfall, und zwar außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.
Seit 2005 gibt es in Sachsen die "Landesregelung Komplexleistungen", sie richtet sich an noch nicht eingeschulte behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder.
Kommt der Arzt zu der Erkenntnis, dass der Behandlungserfolg mit heilpädagogischen Mitteln, unterstützt durch medizinisch-therapeutische Leistungen, erreicht werden kann, überweist er das Kind an eine interdisziplinäre Frühförderstelle.
Bei der Erstellung und Fortschreibung des Förder- und Behandlungsplanes stimmen sich Arzt und heilpädagogische Fachkraft der Frühförderstelle miteinander ab.
Dass der Verwaltungsaufwand vergütet wird, sei ein Gewinn für Ärzte und stärke einen koordinierten Behandlungsverlauf, erklärte Dr. Barbara Teichmann, Sprecherin des sächsischen Kinder- und Jugendärzteverbands.
Der Vertrag habe Modellcharakter. "Wir hoffen, dass auch andere Länder und Kammern dem Beispiel folgen."