Prävention

Förderung in Lebenswelten Benachteiligter

Die neue "Gemeinsame Stelle der GKV" soll die Rahmenbedingungen der Lebenswelten Benachteiligter verbessern.

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HANNOVER. Die Krankenkassen in Niedersachsen wollen Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Alleinerziehenden größere Chancen auf ein gesundes Leben verschaffen. Dazu haben die Kassen die "Gemeinsame Stelle der GKV" gegründet.

Vertreter von Kommunen, Einrichtungen oder Stadtteile können bei dieser Stelle Förderanträge nach dem neuen Präventionsgesetz stellen. "Grundlage für die Förderung der Leistungen bilden Paragraf 20a SGB V und die Inhalte des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes", teilen die Kassen mit.

Die fördernden Maßnahmen finden in den Lebenswelten der Zielgruppen statt. "Gemeint sind zum Beispiel Projekte zur gesunden Ernährung in Kindertagesstätten oder Bewegungsprogramme im Seniorenheimen", sagt Reza Mazhari von der Gemeinsamen Stelle. Die Projekte sollen nicht nur das Verhalten der Zielgruppe, sondern besonders auch die Verhältnisse und Rahmenbedingungen in dieser Lebenswelt nachhaltig verändern.

Die "Gemeinsame Stelle der GKV" nimmt die Anträge ab sofort entgegen, informiert Antragsteller über die Abläufe und administriert das Förderverfahren. Einzelpersonen und Firmen können sich nicht bewerben. Die Förderentscheidungen selbst werden auch weiterhin durch die Krankenkassen getroffen. Die "Gemeinsame Stelle der GKV" ist bei der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen angesiedelt. (cben)

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