Fluglärm-Bericht

Regierung vertagt klare Konsequenzen

Veröffentlicht:

BERLIN. Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007 fällt die Bilanz aus Sicht betroffener Anwohner bescheiden aus. Die Bundesregierung gibt in ihrem neuen Evaluationsbericht zu, dass allein durch baulichen Schallschutz und Schutzzonen eine „zufriedenstellende Lösung der Fluglärmprobleme“ kaum erreicht werden kann. Hierzu seien auch andere Instrumente, beispielsweise aktiver Schallschutz an den Triebwerken, nötig.

Zudem ist baulicher Schallschutz aus Sicht der Anwohner so unattraktiv, dass nur rund jeder vierte Berechtigte die Kostenerstattung in Anspruch nimmt. Das gelte vor allem dann, wenn nur der Einbau von Lüftern bezahlt wird, nicht aber der von Schallschutzfenstern. Ursprünglich war der Gesetzgeber von Vollzugskosten für Flughafenbetreiber in Höhe von 550 Millionen Euro ausgegangen. Tatsächlich belaufen sich aber die Kosten für baulichen Schallschutz bislang auf 150 Millionen Euro.

Seit 2007 hat in der Lärmwirkungsforschung die NORAH-Studie im Umland des Frankfurter Flughafens für Furore gesorgt. Ein Ergebnis war, dass Grundschulkinder in lärmbelasteten Schulen „statistisch signifikante Verzögerungen beim Erwerb der Lesekompetenz“ aufweisen. Die Regierung schlägt vor, dass die Vorgaben für Schallschutz in Grundschulen, Kitas und Kliniken verbessert werden. Strengere Lärmwerte sollten auch tagsüber genutzte Schlafräume in Kitas erfassen.

Davon abgesehen hält sich die Regierung mit abschließenden Bewertungen über die Wirksamkeit des Fluglärmgesetzes zurück. Auch nach mehr als zehn Jahren stecke die Umsetzung baulicher Schallschutzmaßnahmen „in einem sehr frühen Stadium“. Ein Grund sei der lange Zeitbedarf für die Ausweisung neuer Lärmschutzbereiche gewesen, heißt es im Bericht.

Betroffene werden sich gedulden müssen. Denn selbst die schon bisher erkennbaren Möglichkeiten, Schutzregelungen auszuweiten, sollen nur „im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden“. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD lässt diese Frage im Ungefähren. Man wolle die Lärmgrenzwerte „unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüfen und weiterentwickeln“, heißt es. (fst)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung