Verfügung von Patienten: Kirchen positionieren sich

BERLIN (fuh). Die beiden großen Kirchen sehen erheblichen Klärungsbedarf mit Blick auf das parlamentarische Beratungsverfahren zu Patientenverfügungen im Deutschen Bundestag. Das ergibt sich aus einem gemeinsamen Schreiben der Kirchen an die Bundestags-Fraktionsvorsitzenden.

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Kritisiert wird in dem Schreiben der Gesetzentwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker, der bisher fraktionsübergreifend von rund 200 Parlamentariern unterstützt wird. Kern dieses Entwurfs: Eine schriftliche Willensäußerung des Patienten soll grundsätzlich unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit gelten.

Der Stünker-Entwurf hebe einseitig das Selbstbestimmungsrecht hervor, ohne es auf die Fürsorge für den Patienten zu beziehen, heißt es in dem Schreiben, das vom Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, und dem Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, unterzeichnet worden ist.

Die Kirchen plädieren für eine Stärkung der Vorsorgevollmacht. Deren Rolle bei der Auslegung einer Verfügung sei in dem Entwurf nicht ausreichend gewichtet.

Im Bundestag gibt es neben dem Stünker-Konzept zwei weitere Gesetzentwürfe (wir berichteten). Die beiden Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust legen in ihrem Entwurf Wert darauf, dass jede Patientenverfügung von Arzt und Betreuer des Kranken geprüft wird und auch verworfen werden kann. Der stellvertretende Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) und der SPD-Bioethikexperte René Röspel plädieren in ihrem Entwurf für eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen.

Es gibt im Bundestag auch eine wachsende Zahl an Abgeordneten, die keinen Sinn in einem neuen Gesetz sehen. Mitte Juni wird voraussichtlich erneut über das Thema Patientenverfügungen beraten.

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