Verfügungen - zurück auf Start?

BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.

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Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben.

Am 28. Mai will der Bundestag abschließend über Änderungen im Betreuungsrecht sowie eine Regelung zu Patientenverfügungen entscheiden. Hüppe begründet den Antrag nicht nur mit den Bedenken, ob eine Regelung überhaupt wünschenswert ist. Man wolle auch "gegenüber der Öffentlichkeit darstellen, dass auch die Ablehnung der vorliegenden Gesetzentwürfe eine vertretbare Lösung ist", heißt es in einem Schreiben Hüppes an die Abgeordneten.

In dem Antrag "Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden" heißt es, die "mehrjährige Debatte" habe gezeigt, dass eine "über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung weder notwendig noch überzeugend möglich ist". Die anderen drei Entwürfe unterscheiden sich stark im angestrebten Grad der Verbindlichkeit von Verfügungen (wir berichteten).

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