Ärzte Zeitung, 22.09.2012
Das berichtet die Berliner Anwaltskanzlei Wollmann&Partner, die den Arzt vor Gericht vertreten hatte.
Die Kammer hatte dem Arzt die "Durchführung einer Suizid-Unterstützung untersagt". Dagegen hatte der Arzt vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.
Gegen das Urteil hatte die Ärztekammer schließlich Berufung eingelegt, sie nun aber zurückgezogen.