Unvollendetes Projekt

: Bei der Palliativversorgung ist der Gesetzgeber weiter gefordert

Das Versprechen des Gesetzgebers auf eine flächendeckende Palliativversorgung am Lebensende prallt auf die demografischen Realitäten in strukturschwachen Regionen. Die nächste Koalition und die Selbstverwaltung haben viel Arbeit vor sich.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Eine Krankenschwester auf der Palliativstation der Charité in Berlin behandelt eine Patientin.

Eine Krankenschwester auf der Palliativstation der Charité in Berlin behandelt eine Patientin.

© picture alliance / ZB

Der Deutsche Hospiztag, der am Samstag zeitgleich mit dem Welthospiztag begangen wurde, ist vergleichsweise geräuschlos vorübergegangen.

Das überrascht. Denn die Versorgung der Menschen am Lebensende wird in deutlich absehbarer Zukunft an gesellschaftlicher Brisanz gewinnen. Die zahlenmäßig starken Jahrgänge der frühen 60er-Jahre werden zunächst in der Pflege und dann in der Hospiz- und Palliativversorgung aufschlagen. Diese Entwicklung lässt sich heute schon an Zahlen ablesen. Die Inanspruchnahme der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), der "Hospize auf Rädern", steigt exponentiell.

Darauf müssen sich Ärzte und Pflegefachleute einstellen, ganz besonders aber die Kostenträger. Im Moment ist das gesellschaftliche Projekt unvollendet: Die gesetzlichen Ansprüche auf eine hochwertige und möglichst schmerzfreie Gesundheitsversorgung am Lebensende stehen für Menschen in einigen Regionen bislang nur auf dem Papier. Wie sie einzulösen sind, wird der Gesetzgeber in der kommenden Legislaturperiode klären müssen.

Legislaturübergreifende Agenda

Bisher hat die Politik an dieser Stelle lagerübergreifend vergleichsweise vorausschauend agiert. Das lässt sich gut am Verlauf der Gesetzgebung ablesen. Vor mehr als 20 Jahren hat der CDU-Politiker Norbert Blüm die Soziale Pflegeversicherung aufs Gleis gesetzt. In der großen Koalition von 2005 bis 2009 begannen unter der SPD-Ministerin Ulla Schmidt die Arbeiten an einer qualitativen Aufwertung des Pflegebegriffs. In ihre Amtszeit fiel auch der Startschuss für den Aufbau hoch spezialisierter ambulanter Strukturen für die Betreuung von Menschen am Lebensende, auf die seit 2007 ein gesetzlicher Anspruch besteht. In der darauffolgenden Legislatur hat FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr die Pflegeversicherung um Verbesserungen für an einer Demenz erkrankte Menschen ergänzt.

In der aktuellen Koalition griff CDU-Minister Hermann Gröhe alle diese Fäden auf. Eine umfassende Pflegereform hat viele Baustellen geschlossen. Auch die Versorgung am Lebensende ist wieder ins Blickfeld des Gesetzgebers gerückt.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz hat die Koalition von Union und SPD einen weiteren Baustein in das Versorgungssystem eingefügt. Damit soll nun die Palliativversorgung als Teil der haus- und fachärztlichen Regelversorgung endgültig flächendeckend verbreitet werden.

Und an dieser Stelle hakt es.

Das Gesetz stößt auf die gleichen Verhältnisse wie sie auch in der Gesundheitsversorgung und in der Pflege herrschen. Es gibt Regionen in Ost- und Westdeutschland, aus denen sich die Alltags-Infrastruktur zurückzieht. Wo es wenige Menschen und viel Fläche gibt, fehlen auch Ärzte und palliativmedizinisch ausgebildete Pflegekräfte, die Wege werden weiter. Das sind schlechte Voraussetzungen, um multiprofessionelle SAPV-Teams für Rund-um-die-Uhr-Dienste zusammenzustellen oder einen ambulanten Hospizdienst mit ehrenamtlichen Helfern aufzubauen. Wo die Strukturen derart ausgedünnt sind, genannt werden in dem Zusammenhang oft das Allgäu und die Altmark in Sachsen-Anhalt, lassen sich auch Hospize nur schwer betreiben.

Können Palliativbeauftragte helfen?

Ein Ausweg könnte sein, in Regionen mit schwacher Infrastruktur die Pflegeheime stärker einzubinden. Dafür müssten allerdings erst einmal die im Hospiz- und Palliativgesetz zumindest angedeuteten Voraussetzungen geschaffen werden. Heime hätten den Bewohnern schon seit diesem Jahr ein ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung und Versorgung in der letzten Lebensphase unterbreiten sollen – mit dem Ziel zu sinnvollen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu gelangen. Tatsächlich sind Kassen und Heimbetreiber noch weit entfernt von Vereinbarungen dazu. Bislang wird vor allem darüber gestritten, wer die Beratung übernehmen soll und in welcher Qualität. Es sollte nicht dazu kommen, dass das belastete Personal in den Heimen diese wichtige Aufgabe irgendwie nebenbei erledigen muss.

Hier scheint gesetzlicher Nachbesserungsbedarf auf. Charme hat der Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, die Funktion des Pflegebeauftragten in Heimen und Kliniken einzuführen. Mit den Verfügungen und Vollmachten erhielten die Menschen die Möglichkeit, unerwünschte Therapien am Lebensende auszuschließen. So ließen sich 70 bis 80 Prozent der Notarzteinsätze in Pflegeheimen sowie Krankenhauseinweisungen vermeiden. Das würde die Menschen weniger belasten und könnte sich mittelfristig sogar rechnen.

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