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Krebsregister

Der GBA soll es richten

Der Gesundheitsausschuss hört am Mittwoch Experten zum geplanten Krebsregistergesetz an.

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BERLIN. Im angekündigten Krebsregistergesetz gibt es noch offene Baustellen: Vor allem einige Details bei den geplanten klinischen Krebsregistern stehen in der Kritik.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung monieren, dass der GKV-Spitzenverband zu viel Macht bei der Ausgestaltung der Register erhalte.

Stattdessen solle diese Verantwortung dem Gemeinsamen Bundesausschuss - als neutraler Instanz - übertragen werden.

Das geht aus den Stellungnahmen von KBV und DKG zur Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hervor. Diese ist für Mittwochnachmittag in Berlin angesetzt.

Zum Hintergrund: Mit dem geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister sollen die Bundesländer beauftragt werden, klinische Krebsregister aufzubauen.

Der GKV-Spitzenverband, der neben den Ländern den Betrieb der Register finanziell fördern soll, soll die Fördervoraussetzungen für die klinischen Krebsregister festlegen.

Dazu gehört unter anderem die Aufgabe, notwendige Verfahren zur Qualitätsverbesserung der Krebsbehandlung auszugestalten. Das geht DKG und KBV jedoch zu weit: Diese herausgehobene Stellung für den GKV-Spitzenverband sei weder fachlich noch durch die Teilfinanzierung durch die GKV begründet.

In dem Gesetzentwurf heißt es auch, dass der GKV-Spitzenverband Rücksprache mit KBV und DKG halten sollte, bevor er Entscheidungen trifft.

Das Gesetz soll im Frühjahr 2013 in Kraft treten. (sun)

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