PKV hält Radiologie für überteuert

KÖLN (iss). Die privaten Krankenversicherer (PKV) sehen großen Reformbedarf in der Vergütung radiologischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte. Grund sind erhebliche Unterschiede zwischen der PKV und der GKV in diesem Bereich.

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Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat die Ausgaben der Branche für Leistungen nach Abschnitt O der GOÄ "Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztherapie und Strahlentherapie" untersucht. Basis war eine Stichprobe von 20 000 anonymisierten ambulanten Arztrechnungen für Voll- und Beihilfeversicherte der 21 größten PKV-Unternehmen.

Danach entfallen rund elf Prozent der Rechnungsbeträge auf radiologische Leistungen. Für diesen Bereich zahlte die Branche 2006 nach den Berechnungen des WIP 843 Millionen Euro. Pro Versichertem waren das 99 Euro, nach ebenfalls 99 Euro im Jahr 2005 und 90 Euro 2004.

Für die gesetzliche Krankenversicherung hat das WIP Pro-Kopf-Ausgaben von 27 Euro pro Versichertem im Jahr 2006 ermittelt und von jeweils 26 Euro für 2005 und 2004. "Für die radiologischen Leistungen wurde in der PKV inklusive Beihilfe mehr als das Dreifache bezahlt", schreibt der Autor der Untersuchung Dr. Torsten Keßler.

Dieses Verhältnis gelte auch bei Herausrechnung der Strahlentherapie, die in den GKV-Daten nicht erfasst sei, betont Keßler.Die Unterschiede zwischen PKV und GKV sind nach seiner Einschätzung nicht allein auf Preiseffekte zurückzuführen, sondern er sieht auch erhebliche Mengeneffekte. Zwar würden Radiologen, die etwa zwei Drittel der Leistungen abdecken, in der Regel auf Zuweisung tätig und hätten kein ökonomisches Interesse an Mengenausweitungen, schreibt er. "Auf der anderen Seite gibt es einen Trend, vermehrt radiologische Leistungen unmittelbar in der eigenen Praxis zu erbringen."

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