Kommentar
Die Krux mit dem Durchschnitt
Vertragsärzte, die mit ihren Spezialisierungen nicht in die Norm passen, haben es schwer. Das neue Honorarsystem mit der Budgetierung der freien Leistungen in den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) hat nämlich eine Schwäche: Die Budgets werden letztlich nach dem Durchschnitt der Ärzte bemessen, die eine Leistung erbringen.
Damit fällt etwa ein Hausarzt, der vor allem psychotherapeutische Leistungen erbringt und mit Fallwertzuschlägen bisher ganz gut leben konnte, ganz leicht aus dem Raster. Wenn er jetzt ein QZV zugeteilt bekommt, unterscheidet es sich erstmal nicht von dem des Kollegen um die Ecke, der nur wenige Patienten psychotherapeutisch betreut. Dieser Arzt gewinnt durch sein QZV, weil er es mit anderen Leistungen auffüllen kann, der spezialisierte Arzt muss dagegen um seine Existenz bangen. Ähnlich ist es mit einem Arzt, der seinen Patienten Tag und Nacht zur Verfügung steht und deshalb viele dringende Besuche erbracht hat - bisher unbudgetiert.
Die KVen sind um ihre Aufgabe nicht zu beneiden, alle Sonderfälle gerecht zu behandeln und Praxisbesonderheiten zuzuteilen. Aber zu bedenken ist: Ärztliches Handeln ist nicht normierbar. Letztlich profitieren die Patienten von der Vielfalt der Versorgung.
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