Verordnungsfalle Verbandmittel
Wirtschaftlich verordnen - diese Regel gilt auch für Verbandmittel. Doch um das einzuhalten, müssen Ärzte kreativ vorgehen.
Veröffentlicht:SAARBRÜCKEN (reh). Auch bei Verbandmitteln besteht für Arztpraxen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Doch hierbei tut sich eine Schwierigkeit auf, wie die KV Saarland mitteilt: In der Praxis-EDV sind meist keine Preise für Verbandmittel hinterlegt. Ärzte müssen die Infos daher aktiv einfordern.
Eine Vielzahl von Ärzten habe bei der KV bemängelt, dass ihre EDV-Systeme die Preise nicht hinterlegt hätten, schreibt die KV Saarland in ihrem November-Rundschreiben "KVS aktuell".
Denn da sie auch bei den Verbandmitteln auf die Kosten achten müssten, wünschten sich die Ärzte natürlich Planungssicherheit.
KV empfiehlt Preisvergleiche für die am häufigsten verordneten Verbandsmittel
Doch weil die Preise für Verbandmittel nicht nur je nach Kassenart variieren könnten, sondern zusätzlich für manche Verbandmittel Festpreise oder vereinbarte Aufschläge auf den Einkaufspreis existierten, sei eine Aufnahme aller Preise in die Praxis-Software nicht möglich, erklärt die KV.
Die KV Saarland rät Ärzten daher zu folgendem: Grundsätzlich sei es sinnvoll, in der Arztpraxis mit einem kleinen Sortiment zu arbeiten. Außerdem sollten sich die Ärzte von ihren Lieferanten Preisvergleiche für die von ihnen am häufigsten verordneten Verbandmittel erstellen lassen.
Über diese Listen und die Ermittlung des durchschnittlichen Bedarfs in der Praxis können die Verordnungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit dann gesteuert werden.