Sachsen-Anhalt: Neue SSB-Regeln

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MAGDEBURG (zie). Die Verordnung von Sprechstundenbedarf in Sachsen-Anhalt ist seit dem 1. April einfacher geworden.

Die bisher gültige Aufteilung nach Behandlungsfällen für Primär- und Ersatzkassen entfällt jetzt. Darauf haben Krankenkassen und KV Sachsen-Anhalts (KVSA) geeinigt.

Die Abrechnung der jeweiligen Verordnungen erfolgt nur noch über einen Dienstleister. Sie ist somit einheitlich und einfacher geworden. "Außerdem nimmt sie Vertragsärzten die Angst vor möglichen Regressen", so KV-Vorstand Dr. Burkhard John.

Ende vergangenen Jahres hatten Ersatzkassen rund 17 Millionen Euro von Ärzten Sachsen-Anhalts zurückgefordert, weil die angeblich auch Impfstoffe für Versicherte von Primärkassen, wie AOK oder IKK, zu Lasten der Ersatzkassen verordnet hatten.

Hausärztechef Andreas Petri hatte damals kritisiert: "Fakt ist: Alle Stoffe wurden verimpft. Kein Arzt hat sich bereichert."

Seine Forderung nach einer transparenteren und einheitlicheren Abrechnung mit der vereinfachten Verordnung wurde nun erfüllt.

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