KV-Abrechnungsbescheide

Widerspruch nicht mehr empfohlen

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STUTTGART. Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg hat über Jahre hinweg seinen Mitgliedern empfohlen, formell Widerspruch gegen Abrechnungsbescheide der KV einzulegen.

Grund waren Rechtsunsicherheiten aufgrund stetiger EBM-Änderungen, die regelmäßig Musterprozesse bei den Sozialgerichten nach sich gezogen haben.

Jetzt, mit Wirkung zum 4. Quartal 2012, sieht der Hausärzteverband erstmals keinen Grund für einen formalen Widerspruch zur Fristwahrung, heißt es in einem Rundschreiben.

Nach "langen Verhandlungen" mit der KV-Führung sei erreicht worden, dass im Falle einer Rechtswidrigkeit des Abrechnungsbescheids entsprechende rückwirkende Änderungen der Honorarverteilung bei allen Hausärzten berücksichtigt werden. Dies sei schriftlich mit der KV-Führung geklärt worden, teilte der Verband mit. (fst)

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