Zweitmeinung
Ansprüche noch nicht abschließend geklärt
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist das Recht auf Zweitmeinung für Patienten gesetzlich geregelt worden. Die Konkretisierung lässt aber noch auf sich warten. Bis dahin heißt es: im Bedarfsfall bei den Kassen nachfragen.