Bericht und Arztbrief
Ab und an ist die Mühe nicht umsonst
Ärztliche Befundberichte und Briefe sind im gesamten Behandlungsfall nicht neben den üblichen Pauschalen berechnungsfähig. Somit gilt in vielen Praxen der Grundsatz, dass Briefe und Befundberichte prinzipiell nicht berechnungsfähig sind. Ein fataler Irrtum.