Arzthaftung
Schadenersatz für fehlerhafte Diagnose bei U3
KÖLN. Weil sie die Reifeverzögerung der Hüfte bei einem Kleinkind nicht richtig erkannt haben, hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) einen Kinderarzt und einen Orthopäden zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro und 20.000 Euro verurteilt. (Az.: 3 U 173/15).
Der Kinderarzt hatte bei der U3 beide Hüftgelenke der Einjährigen als normal entwickelt bewertet. Als die Eltern ein auffälliges Gangbild entdeckten, stellten sie das Kind dem Orthopäden vor. Er verordnete Krankengymnastik, hielt das Gangbild danach für normal.
Ein zweiter Orthopäde diagnostizierte mehr als zwei Jahre nach der U3 eine hohe Hüftgelenksluxation links. Die Patientin musste zweimal operiert werden.
Bei dem Pädiater ging das OLG von einem haftungsrelevanten Diagnosefehler aus. Bei einer richtigen Typisierung der Hüfte hätte der weitere Verlauf der Erkrankung "mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100 Prozent" vermieden werden können, urteilte es.
Der Orthopäde hat es laut OLG behandlungsfehlerhaft versäumt, bei dem Kind im ausreichenden Umfang weitere Befunde zu erheben. (iss)