Niedersachsen

Klinikapotheker auf dem Markt nicht zu finden?

Der Stationsapotheker für niedersächsische Krankenhäuser entzweit Apotheker und Kliniken.

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BERLIN/HANNOVER. Der ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker plädiert im Hinblick auf die anstehende Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes für die im Gesetzesentwurf vorgesehene, verpflichtende Einführung eines Stationsapothekers zur Verbesserung der Patientensicherheit in Kliniken.

Die Krankenhausapotheker stellen sich damit explizit gegen die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG), die vor Kurzem mit einer symbolischen Stellenanzeige 180 Stationsapotheker für die Kliniken im Land gesucht hat. "Die Krankenhäuser werden in spätestens drei Jahren gegen dieses Gesetz verstoßen müssen", ist sich NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke sicher. Die verbindliche flächendeckende Einführung von Stationsapothekern sei selbst in der geplanten Übergangszeit objektiv nicht umsetzbar.

Dem halten die Krankenhausapotheker folgende Zahlen entgegen: "1600 Pharmazeuten, die jährlich das Studium erfolgreich abschließen, und circa 50.000 aktive Apotheker in Deutschland entlarven das Argument der Krankenhausgesellschaft, nicht ausreichend Apotheker finden zu können. 180 Apotheker in drei Jahren wären nicht einmal vier Prozent der Studienabgänger, die ein extrem hohes Interesse an klinikscher Pharmazie haben" heißt es in einer AKDA-Mitteilung.

Das Gewinnstreben der Krankenhäuser dürfe nicht zu Lasten der Patienten gehen, schieben die Apotheker noch nach. Das Krankenhaus habe die Pflicht, Patienten die beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen. "Nirgendwo in Europa gibt es so wenige Apotheker in Krankenhäusern wie in Deutschland", so der Verband.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftige Stationsapotheker die Weiterbildung zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie absolviert haben. Die Gesetzesnovelle soll in Folge der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. die Patientensicherheit erhöhen. (maw)

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