Gesundheitsfachberufe

NRW beschließt Förderrichtlinie zum Schulgeld

In Nordrhein-Westfalen bekommen Azubis bestimmter Gesundheitsfachberufe 70 Prozent des Schulgeldes erstattet. Das Land hat dazu nun eine Förderrichtlinie erlassen.

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KÖLN. Ende September hatte das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt, einen großen Anteil am Schulgeld für Auszubildende bestimmter Gesundheitsfachberuf zu übernehmen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Nun wurde dazu eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen: Auszubildende in den Bereichen Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie und der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz bekommen ab sofort und rückwirkend zum 1. September 2018 70 Prozent des Schulgeldes erstattet.

Mit dem Einstieg in die Schulgeldfreiheit mache das Land einen wichtigen Schritt, die Ausbildung attraktiver zu gestalten, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): "Wir beenden damit zugleich eine große Ungerechtigkeit: Bei Ärzten und Apothekern bezahlt der Staat das Studium, in den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung dagegen aus eigener Tasche bezahlen." Damit sei nun Schluss.

Von der Neuregelung profitieren rund 7000 Schüler und Auszubildende in NRW. Das durchschnittliche Schuldgeld für angehende Ergotherapeuten lag bislang bei rund 400 Euro pro Monat, bei Logopäden bei rund 640 Euro.

Für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn der Landtag zustimmt, sollen 2019 weitere 10 Millionen Euro dazukommen. (acg)

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