Kabinettsbeschluss

PTA-Ausbildung wird reformiert

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen.

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Arzneimittelberatung in der Apotheke: Hier soll die Kompetenz der PTA künftig besonders gestärkt werden.

Arzneimittelberatung in der Apotheke: Hier soll die Kompetenz der PTA künftig besonders gestärkt werden.

© Shutterstock/Atstock Pro/BPI/obs

BERLIN. Angehende pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) in Apotheken sollen besser darauf vorbereitet werden, Patienten über Arzneimittel und Medizinprodukte zu beraten. Darauf zielt eine Ausbildungsreform, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Sie ist Teil der Strategie des BMG, die Ausbildungen der Gesundheitsberufe an heutige Anforderungen in der Berufspraxis anzupassen und sie insgesamt zu modernisieren.

Der PTA-Beruf soll damit attraktiver werden und somit zugleich dem Fachkräftemangel in der Apotheke entgegengewirkt werden, heißt es dazu in einer Mitteilung des BMG. Die PTA übernähmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und Abgabe von Produkten. Diese Kompetenzen würden nun gestärkt, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2021. Der Bundesrat muss zustimmen.

Die wesentlichen Regelungen in Kürze

  • Die PTA-Ausbildung soll weiterhin zweieinhalb Jahre dauern – davon entfallen zwei Jahre auf einen schulischen Teil und ein halbes Jahr auf eine praktische Ausbildung in einer Apotheke.
  • Während der Ausbildung in der Apotheke sollen die Azubis eine „angemessene Vergütung“ erhalten. Die Schulgeld-Frage soll in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.
  • Ein Schwerpunkt der modernisierten Ausbildung liegt künftig auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutischtechnologischen Kompetenz muss dabei gewährleistet bleiben.
  • In der Apothekenbetriebsordnung wird geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Eine Vertretung der Apothekenleitung ist weiterhin nicht vorgesehen. (run)
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