Gen-Scheren

BfR nimmt Bürger mit ins Boot

Welche ethische Fragen stellen sich in einer Gesellschaft, die sie sich auf biotechnische Methoden einlässt? Dem geht das BfR mit Bürgern auf den Grund.

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BERLIN. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) will auf einer Verbraucherkonferenz über Genome Editing debattieren und unter anderem der Frage nachgehen, welche Risiken Bürger in Kauf nehmen müssen.

Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit mehrere Verfahren entwickelt wurden, mit denen das Erbgut mithilfe sogenannter Genscheren – die bekannteste ist CRISPR/Cas9 – gezielt verändert werden kann. Die Wissenschaft verspricht sich davon viel, etwa die Entwicklung von Gen-Therapien für vererbte Krankheiten oder körpereigener Abwehrzellen.

Da Gen-Scheren künftig auch für Anwendungen und Produkte in Deutschland zum Einsatz kommen könnten, gelte es zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern, Risiken abzuschätzen, klärt das BfR in einer Mitteilung auf. „Es steht für mich außer Frage, dass die neuartigen Verfahren der Gen-Chirurgie eine wissenschaftliche Revolution darstellen – mit weitreichenden Folgen für den Alltag“, wird BfR-Präsident Professor Andreas Hensel zitiert.

Für die Bewertungsarbeit des BfR sei es „sehr wichtig“, zu verstehen, wie Verbraucher das Thema wahrnehmen. „Anregungen, Ideen und Kritik sind uns höchst willkommen“, so Hensel.

Ziel der Verbraucherkonferenz des BfR ist es, Bürgern die direkte Beteiligung an der öffentlichen Diskussion zu einem verbraucherrelevanten Thema zu ermöglichen. Das Institut nutzte das Modell nach eigenen Angaben bereits 2008 erfolgreich zum Thema Nanotechnologie.

Das Prinzip: Die Teilnehmer kommen ehrenamtlich in einer Gruppe von 20 Personen zusammen, die in ihrer soziodemografischen Zusammensetzung möglichst unterschiedlich sein soll. Die Ansprache läuft über Informationsflyer und -poster in öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerämtern, Rathäusern, Museen oder Fachhochschulen sowie per Aufruf über Internetplattformen und Soziale Medien.

Unter ähnlichen Registrierungen entscheidet ein Losverfahren über die Teilnahme, wie es heißt. Die Ergebnisse einer moderierten Diskussion der Bürger mit Experten münden schließlich in eine Stellungnahme, die als Verbrauchervotum bei einer Abschlusskonferenz an Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft übergeben und anschließend veröffentlicht wird.

Interessierte können sich noch bis zum 28. Juli anmelden, Startschuss ist am 10. August. Die Konferenz besteht aus drei Teilen: An zwei Vorbereitungswochenenden (10./11. August und 31. August/1. September) erhalten die Teilnehmer eine Einführung zu den wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Aspekten des Genome Editing.

Bei der dreitägigen Abschlusskonferenz vom 28. bis 30. September dieses Jahres schließlich wird das Verbrauchervotum formuliert und überreicht. Nach Angaben des BfR erhalten die an der Verbraucherkonferenz teilnehmenden Bürger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro. (dab)

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