Datenschutz

Neues EU-Recht ist im Alltag angekommen

Nach einem halben Jahr DSGVO zeige sich, so die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dass das Gesetz aller Kritik angenommen werde.

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BERLIN. Rund 3700 Eingaben – allgemeine sowie Beschwerden über Verletzungen des Datenschutzes – und 4667 Meldungen mit Datenschutzverstößen zählte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies geht einem Bericht hervor, den die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) kürzlich im Bundestag vorstellte.

Mit Blick auf die eingeschränkte Zuständigkeit des BfDI seien das „beachtliche Zahlen“, so Voßhoff. Bundesweit zählten öffentliche Stellen laut BfDI bis Anfang September 11.000 Beschwerden, davon 6100 Datenschutzverstöße. Zum Vergleich: In der gesamten EU seien bis Ende September 55.000 Beschwerden sowie 18.900 Meldungen von Datenschutzverletzungen zu verzeichnen gewesen.

Demnach werde die DSGVO bei „aller Kritik angenommen“ und Bürger würden ihre Rechte wahrnehmen. Überrascht sei Voßhoff jedoch von der „Vielzahl an Fehlinformationen“. In Deutschland strebe die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) auch diesbezüglich ein einheitliches Vorgehen an. Eine DSK-Homepage soll mit Leitfäden, etwa für Verbände, helfen.

Auch in Arztpraxen stellen sich viele Datenschutzfragen wie: Wann ist mit Kontrollen zu rechnen, welche Fristen gelten, welche Mitarbeiter zählen bei der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten? Wissenswertes hierzu liefert das Dossier „DSGVO – Datenschutz in der Praxis“ der „Ärzte Zeitung“.

Die DSGVO sehe, so die Bundesdatenschutzbeauftragte, in zwei Jahren eine Evaluierung des Gesetzes vor. Voßhoffs Amtszeit endet vorher – genauer mit dem Jahresende 2018. Neuer Datenschutzbeauftragter soll Ulrich Kelber (SPD) werden. (dab)

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