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Weniger Risiken für Praxen als WLAN-Betreiber in Sicht

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BERLIN. Arztpraxen, Kliniken und andere Betreiber von Webzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden zu können. Dies sieht der jetzt von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vor, mit dem der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter geregelt werden soll. WLAN-Betreiber sollen demnach von Behörden nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder ein Nutzungspasswort zu verlangen. Dies sei aber auf freiwilliger Basis weiter möglich. Sie erwarte, dass öffentliches WLAN durch die Gesetzesänderung häufiger angeboten werden wird. Daran hätten nicht nur Verbraucher und Unternehmen ein Interesse, sondern auch Kommunen wollten ihre Schulen, Bürgerämter oder Bibliotheken mit öffentlichen WLAN anbieten. "WLAN ist mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen", schreibt die Regierung.(maw)

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