ePA-Standards

IT-Industrie bezweifelt Umsetzbarkeit der gematik-Vorgaben

Die IT-Anbieter für den Gesundheitsbereich fordern, die gematik-Spezifikationen zur ePA anzupassen.

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BERLIN. Die Diskussion um Standards für die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bis 2021 geplante E-Patientenakte (ePA) reißt nicht ab. Während die Ende 2018 vorgelegte Spezifikation der gematik die Anerkennung der Bundesärztekammer fand, wurde sie von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisiert. Spahns Ministerium will sich zudem die gematik-Mehrheitsanteile sichern. Letzteres wurde unter anderem vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) begrüßt, der zahlreiche Hürden bei der Umsetzung der gematik-Spezifikationen sieht, wie der Verband nun mitteilt.

„In ihrer momentanen Ausgestaltung hilft die ePA weder Patienten noch Leistungserbringern wirklich, da sie lediglich ein Speichermedium für Dokumente darstellt“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. Ziel sollte sein, dass in der Praxis datenbasiert gearbeitet werde und nicht hunderte PDF gelesen werden müssten.

„Die Spezifikation hat dadurch einen eng begrenzten Anwendungsfall und das erschwert es, nutzenstiftende Anwendungen zu entwickeln.“ Mit Blick auf Standards und Interoperabilität bemängele der bvitg das geplante hochproprietäre Format der ePA. Die Berücksichtigung von IHE-Profilen bewertet der Verband zwar positiv, sie seien aber so verändert, dass eine IHE-konforme Verwendung unmöglich sei.

Nutzung bewährter Lösungen ausgeschlossen?

„Somit ist die Nutzung von bereits vorhandenen, international erprobten und bewährten Lösungen genauso ausgeschlossen, wie die Integration existierender Krankenhaus-Netze“, so Zilch. Die Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen gingen von einer zeit- und ressourcenintensiven Umsetzung der Spezifikation aus, nach eigenen Angaben werden allein die Kosten der Zertifizierung einer Akten-Lösung durch die gematik mit circa 200.000 Euro erwartet.

Zudem könnte bei einer Änderung der Benutzeroberfläche möglicherweise eine erneut erforderliche Zertifizierung ein Innovationshemmnis darstellen.

Mit Blick auf eine „Spezifikation 1.1“, welche die gematik bis 30. April 2019 nachliefern möchte und die unter anderem den Mobilzugang regeln soll, sagt Zilch: „Etablierte Anbieter müssen überlegen, ob und wie sie eine Lösung anbieten wollen. Start-ups wird durch die hohen Anforderungen insgesamt die Chance genommen, in den Wettbewerb einzusteigen.

Es besteht ein hoher Anpassungs- und Diskussionsbedarf. Schließlich sollten am Ende in der Praxis anwendbare Lösungen entwickelt werden. Die von der gematik für April angekündigten Änderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen und sogar den Zeitdruck für die Umsetzung noch verschärfen.“ Die Empfehlungen des bvitg, zum Beispiel zur Nutzung von IHE-Profilen, sollten berücksichtigt werden, wenn die ePA kurz- und langfristig Erfolg haben soll, so Zilch.

Ein TSVG-Änderungsantrag, nach dem die ePA-Interoperabilität in den Händen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen soll, wurde von Industrieverbänden kritisiert, darunter auch der bvitg Die Verbände plädierten für mehr Mitspracherecht bei der Nutzbarkeit der ePA für Forschung und Versorgung. Die KBV zeigt sich indessen offen für eine Kooperation mit der Industrie. (dab)

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