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Elektive Eingriffe in Klinik und MVZ

Bundesgerichtshof: GOÄ gilt auch für ambulante ärztliche Leistungen im Krankenhaus

Weil eine Klinik nach einem elektiven Eingriff den vereinbarten Pauschalpreis nicht detailiert nach GOÄ aufschlüsseln wollte, muss sie das bereits geleistete Honorar an den Patienten zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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