Hessen

KV erinnert an Fristablauf zum TI-Anschluss

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FRANKFURT/MAIN. Die KV Hessen erinnert aktuell ihre Mitglieder in einem „letzten Aufruf“ an den nahenden Fristablauf zur Bestellung der Anschlusskomponenten für die Telematikinfrastruktur. Zur Erinnerung: Die Frist zum Anschluss der Vertragsarztpraxen an die TI und damit zur Abwicklung des Versichertenstammdatenabgleichs war mehrmals verschoben worden. Zuletzt gewährte Gesundheitsminister Spahn noch einmal Zeit bis Ende Juni 2019.

Die Bestellung der TI-Komponenten muss jedoch bis Ende März erfolgt sein. Praxisinhaber, die dem nicht nachkommen, werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 so lange mit einem Prozent Honorarabzug bestraft, bis sie am Online-Stammdatenabgleich teilnehmen. Die Installation der für den TI-Anschluss erforderlichen Komponenten wird von den Krankenkassen gefördert.

Jede Praxis erhält eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1982 Euro, die die Kosten für den Konnektor und ein Kartenterminal umfasst. Praxen, denen aufgrund ihrer Größe mehr als ein Kartenterminal zusteht, erhalten je zusätzlichem Kartenterminal weitere 435 Euro. Zudem gibt es eine Startpauschale in Höhe von 900 Euro.

Nach wie vor arbeite man daran, heißt es weiter, über das KV-SafeNet eine bürokratiearme Selbsterklärung zu ermöglichen, mit der der KV die fristgerechte Bestellung der TI-Komponenten angezeigt werden kann. Über die Umsetzung werde man „zeitnah informieren“. Laut KV häuften sich derzeit Meldungen, dass „der Hersteller eines Konnektors trotz fristgerechter Bestellung keine Lieferung bis Ende des zweiten Quartals zusagt“. Namen könne man nicht nennen.

Betroffene Ärzte sollten, falls ihnen Liefertermine erst für die Zeit nach Ende des 2. Quartals schriftlich zugesagt werden, der KV eine Kopie davon zusenden. Wenn ein Arzt auf diese Weise nachweisen könne, dass die Verzögerung des Anschlusses nicht durch ihn verschuldet ist, „lässt sich vielleicht Schadensbegrenzung betreiben“, heißt es.

Natürlich hätten die Ärzte das Recht, sich der Digitalisierung zu verweigern, schreibt die KV. Doch sei die Digitalisierung unausweichlich. Man stimme darin mit der Bundesregierung überein, sie lieber mitgestalten als erleiden zu wollen. (cw)

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Kommentare
Cornelia Dölling 26.02.201915:24 Uhr

Dr. med. G.Krause sendete uns folgenden Leserbrief

Das IT-Programm wird in meiner Praxis nicht eingeführt. Erfreulich wäre, wenn möglichst viele Kollegen solidarisch wären. Folgende Gründe sind für mich ausschlaggebend. Die Patienten wurden diesbezüglich nie gefragt bzw. eingebunden. Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Bei Befragungen kannte keiner!!! meiner Patienten das Programm, keiner wusste was mit seinen Daten geschieht. Ich habe Listen in meiner Praxis ausliegen. Alle meiner Patienten möchten nicht, dass ihre Daten weitergegeben werden. Das vor allem aus Angst vor Datenlecks. Ein gutes Negativbeispiel waren die vor kurzem öffentlich gewordenen Daten der Politiker. Wie groß war das Recht die Datenweitergabe zu verweigern? Auf Grund oben aufgeführter Fakten halte ich auch die Kürzung um 1% für Ärzte bei nicht Teilnahme für nicht rechtens. Ich werde mich auch mit allen Mitteln dagegen wehren.

Dr. med. Günther Krause

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