Debatte im Bundestag

Erster Schlagabtausch über Spahns Digital-Reform

Der Bundestag hat erstmals das Digitale-Versorgung-Gesetz beraten. Die Koalition sieht einen epochalen Wandel eingeläutet, die Opposition vermisst den großen Wurf.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Digitale Versorgung: Für Patienten soll es künftig möglich sein, vom Arzt Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten und Online-Sprechstunden leichter zu nutzen.

Digitale Versorgung: Für Patienten soll es künftig möglich sein, vom Arzt Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten und Online-Sprechstunden leichter zu nutzen.

© DragonImages / Getty Images / iStock

BERLIN. Der Bundestag hat am Freitagnachmittag in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beraten. Danach soll es Patienten künftig möglich sein, vom Arzt Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden leichter zu nutzen und bei Behandlungen auf das Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen.

Apps auf Rezept kommen

Vertreter der Koalition nannten den Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. „Wir machen Apps per Rezept möglich“, sagte der Unions-Gesundheitspolitiker Timo Sorge.

Digitalisierung biete auch die Chance, aus gewonnenen, anonymen Daten neue Erkenntnisse im Kampf gegen Volkskrankheiten wie Krebs zu gewinnen. Deshalb sei es richtig, in den Digitalisierungsprozess auch Akteure aus Forschung und Wirtschaft einzubeziehen.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sprach von der Digitalisierung als „epochalem Wandel“ im Gesundheitswesen. „Unsere Aufgabe ist es, diesen Wandel zu gestalten.“ Das habe so zu geschehen, dass digitale Anwendungen den Patienten dienen und nutzen müssten und die Datenhoheit immer bei ihnen liege.

Opposition: Keine Gesamtstrategie!

Vertreter der Opposition bemängelten, dem Gesetz fehle eine langfristige Perspektive. „Was fehlt, ist eine übergeordnete Gesamtstrategie für ein digitales Gesundheitswesen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Dafür sei eine nationale Koordinierungsstelle nötig, die weitere Schritte gemeinsam plane. Zudem fehlten dem Gesetz Impulse und Anreize für eine digitale Vernetzung zwischen den Sektoren, insbesondere zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten.

Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink monierte, das DVG reduziere sich „auf Apps und die Wirtschaftsförderung digitaler Anwendungen auf Kosten der Beitragszahler“. „Das kann der große Wurf nicht sein.“ Es fehle sowohl eine „Gesamtstrategie“ für die Digitalisierung wie auch eine „Standardsetzung“, sodass alle an der Versorgung beteiligten Akteure „mit den gleichen Standards arbeiten können“.

Grüne: Patienten sind außen vor

Am meisten vermisse sie jedoch die konkrete Beteiligung der Patienten, so Klein-Schmeink. Das sei „der Kardinalfehler des Gesetzes“ und auch der Grund, warum Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die elektronische Patientenakte (ePA) aus dem DVG in ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren habe auslagern müssen. „So zerstört man Vertrauen.“ Patienten müssten entscheiden, wie ihre Daten zu nutzen seien.

Der Linken-Politiker Dr. Achim Kessler warf der Regierung vor, das Problem der Datensicherheit zu ignorieren. Zudem könnten Patienten nicht entscheiden, welche Daten sie welchem Arzt zur Verfügung stellen und welche nicht. Zu kritisieren seien auch die vorgesehenen „laschen Prüfkriterien“ für digitale Anwendungen. Patienten würden so zu „Versuchskaninchen“ gemacht. Das DVG entpuppe sich als „Förderprogramm der IT-Industrie“ und „Schwächung der Selbstverwaltung“.

CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich hielt dem entgegen, es sei richtig, Apps möglichst schnell in die Versorgung zu bringen und dies auch unter Mitwirkung der gesetzlichen Krankenkassen zu tun.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfe die Apps auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität. Erst dann würden sie ein Jahr lang vorläufig von den Kassen erstattet. In dieser Zeit müsse der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessere. „Das ist ein vernünftiger Ansatz“, so Hennrich.

Der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut forderte, dass auch Ärzte und Psychotherapeuten auf die Apps „drauf gucken müssten“, bevor diese für die Versorgung zugelassen würden.

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