Zwei Monate im Job sind sozialabgabenfrei

KAMEN (bü). Mit den mündlichen Prüfungen Ende Mai oder Anfang Juni lässt der Abitursjahrgang 2008 die Schule hinter sich. Viele der jungen Leute überbrücken die Zeit bis zum Studienbeginn mit einem Job. Je nach Dauer kann eine solche Beschäftigung sozialabgabenpflichtig sein.

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Wer ein Studium aufnehmen will und bis dahin noch jobben möchte, ist gesetzlich unfallversichert. Das kostet ihn nichts, da der Arbeitgeber die Beiträge dafür in voller Höhe trägt - wie für die übrigen Mitarbeiter auch. Wie steht es aber mit dem übrigen Sozialschutz? Ob man in einem Übergangsjob zwischen Abitur und Studium Mitglied einer Krankenkasse ist, kommt darauf an: Ein Abiturient, der bis zur Aufnahme seines Studiums eine Beschäftigung ausübt, die nicht länger als zwei Monate dauern soll, ist sozialabgabenfrei.

Das gilt ebenso, wenn zum Beispiel bei einem befristeten Arbeitsvertrag pro Woche nur an zwei oder drei Tagen gearbeitet wird und dabei nicht mehr als 50 Arbeitstage herauskommen. Die Begrenzung auf zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Die Steuerkarte ist häufig günstiger als ein Minijob.

Für ein Arbeitsverhältnis, das über zwei Monate (50 Arbeitstage) hinausgeht, brauchen Abiturienten dann ebenfalls keine Sozialbeiträge zu entrichten , wenn der Job pro Monat nicht mehr als 400 Euro einbringt. In diesen Fällen der Sozialabgabenfreiheit wird ohnehin im Regelfall aus der Versicherung der Eltern ein Anspruch bestehen: entweder auf beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder aber auf privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Der Arbeitgeber allerdings hat für 400-Euro-Jobber 15 Prozent Pauschalbeitrag an die Renten- und 13 Prozent an die Krankenversicherung abzuführen. Letzteres gilt, wenn Abiturienten durch ihre Eltern oder aus anderen Gründen, etwa wegen Bezugs einer Waisenrente, gesetzlich krankenversichert sind.

Steuerlich werden solche Arbeitsverhältnisse behandelt wie alle anderen: Verdienste bis zu 400 Euro pro Monat können pauschal versteuert werden - oder es geht auf Steuerkarte.

Die Steuerkarte ist sogar im Regelfall die günstigere Alternative. Denn zum Beispiel in Steuerklasse I können bis zu knapp 900 Euro pro Monat steuerfrei verdient werden. Die Pauschalversteuerung eines 400-Euro-Jobbers mit Steuerklasse I wäre also reine Geldverschwendung.

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