Der Tipp

Verlustnachweis bei Einbruch wichtig

Veröffentlicht:

Ärzte, die exklusive Schmuckstücke oder Armbanduhren besitzen, sollten diese fotografieren. So können sie den Besitz im Falle eines Einbruchs gegenüber dem Hausratversicherer nachweisen. Denn anders als beim üblichen Hausrat reicht es nicht aus, ein Verzeichnis aufzustellen. Die Wertobergrenze für mitversicherte Gegenstände wie Schmuck liegt in der Regel bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Dieser Wert kann von einem Einzelstück ausgefüllt werden, aber auch von mehreren, weniger wertvollen Schmuckstücken.

"Insbesondere bei höherwertigen Wertsachen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Vorhandensein und den Wert der Sachen durch Rechnungen, Zertifikate, Fotos und Beschreibungen zu belegen", sagt Gabriele Scheidt von der Provinzial Rheinland. Besitzt er mehrere Schmuckstücke, ist es sinnvoll, sie in einer Kartei zusammenfassen. Wichtig ist, die Kartei regelmäßig zu aktualisieren und den Versicherer über Veränderungen wie den Zu- oder Verkauf eines Stücks zu informieren.(lks).

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“