Tief im Steuerdschungel

Zentralinstitut im Visier der Steuerfahnder

Die Betriebsprüfer stehen vor der Tür, die Steuerfahndung ermittelt. Der Ausgang der Verhandlungen zwischen dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI), einer Stiftung des KV-Systems, und den Finanzbehörden ist ungewiss. Gutachter sehen hohe Risiken. Der mögliche Schaden ist noch nicht zu ermessen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ermäßigter oder normaler Umsatzsteuersatz? Diese Frage treibt das ZI um.

Ermäßigter oder normaler Umsatzsteuersatz? Diese Frage treibt das ZI um.

© Christian Ohde / chromorange / dpa

BERLIN. Ist das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) in allen seinen Aufgaben gemeinnützig, oder handelt es an der einen oder anderen Stelle auch völlig eigennützig als profitorientierter Wirtschaftsbetrieb?

Diese Fragen muss derzeit das Berliner Finanzamt für Fahndung und Strafsachen klären. Es besteht der Verdacht, dass das vom ZI geführte "Projektbüro Disease-Management-Programme" in Köln seine Einnahmen zu Unrecht zum verminderten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abgerechnet hat.

Im ZI herrscht derzeit Unsicherheit. Es handele sich um eine komplexe Rechtsmaterie, in der Klarheit oftmals erst durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamts oder eine Finanzgerichtsentscheidung erzielt werden könne, hat ZI-Geschäftsführer Dr. Dominik Graf von Stillfried mitgeteilt.

Im Kern geht es darum, ob das "Projektbüro" nach Paragraf 68 der Abgabenordnung als eine (Unter-)Forschungseinrichtung des ZI und damit als Zweckbetrieb angesehen werden kann. Der Paragraf schließt wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug, Projektträgerschaften und wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug von Steuerprivilegien aus.

Verhandlungen mit dem Finanzamt laufen

Das Zentralinstitut (ZI) ist die Forschungseinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das als Stiftung firmierende ZI unterstützt seit 1973 laut Satzung den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der KVen mit wissenschaftlichen Arbeiten.

ZI und KBV sind nach eigenem Bekunden an Aufklärung interessiert. Die Vorgänge werden allerdings erst jetzt nach und nach öffentlich.

Der Vorstand - unter anderen Dr. Andreas Köhler und Regina Feldmann - der von der KBV und den KVen getragenen Stiftung hat sich bereits am 30. August vergangenen Jahres an das zuständige Berliner Finanzamt für Körperschaften I mit einer "Anfrage wegen Abstimmung der steuerlichen Behandlung bestimmter Sachverhalte" gewandt. Dieses Schreiben liegt der "Ärzte Zeitung" vor.

Ihm zufolge hat das DMP-Projekt im aus Sicht des ZI in Frage stehenden Zeitraum zwischen 2008 und 2011 Einnahmen von knapp 5,5 Millionen Euro verbucht. Darauf habe das ZI unter Ansatz des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, vereinnahmt und abgeführt, heißt es in dem Schreiben.

Käme das Finanzamt zu der Einschätzung, das ZI handele beim DMP-Projekt als Wirtschaftsbetrieb müsste das ZI einen deutlich sechsstelligen Betrag nachzahlen. Zusätzlich würden Gewerbe- und Körperschaftssteuer fällig, von denen das ZI derzeit unter Vorbehalt befreit ist. Auf eine möglicherweise nachzuzahlende Summe würden auch Zinsen fällig.

Die Betriebsprüfer kommen - das steht fest

Ob sich die Unterdeckung bei der Umsatzsteuer durch Korrekturrechnungen bei den Auftraggebern wieder hereinholen ließe, ist nach der derzeitigen Vertragslage unklar.

Ob weitere Geschäftstätigkeiten des ZI steuerrechtlich falsch eingeschätzt worden sein könnten, ist ebenfalls offen. Der Branchendienst "opg" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe von der Androhung saftiger Bußgelder gegen frühere ZI-Vorstände.

Fest steht, dass es zu einer Betriebsprüfung kommen wird. "Ob tatsächlich gegen steuerrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, ist (...) fraglich und muss im Weiteren auf Basis der Ergebnisse der Betriebsprüfung geklärt werden", heißt es dazu in einer von ZI-Geschäftsführer Dr. Dominik Graf von Stillfried im Januar verbreiteten Presseerklärung.

Sämtliche Jahresabschlüsse des ZI seien von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen wäre.

Die Vorgänge stehen in direktem Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des Leiters der kaufmännischen Abteilung der KBV, Andreas Ullmann, Anfang 2013.

Der sei auch für das Rechnungswesen und die Erstellung der Steuererklärungen des ZI verantwortlich gewesen, schreibt von Stillfried, ohne jedoch den Namen zu nennen. Seither seien sämtliche Projekte der letzten Jahre einer eingehenden steuerrechtlichen Prüfung unterzogen worden.

ZI bestellte Steuergutachten schon 2004

Tatsächlich beschäftigt die steuerliche Bewertung der geschäftlichen ZI-Aktivitäten die Verantwortlichen schon länger. Bereits zum Start des DMP-Projekts 2004 holte das ZI gleich zwei Gutachten zum DMP-Projekt ein. Die Ergebnisse damals widersprachen sich diametral.

Die Expertise der Kanzlei Dr. Heilmaier & Partner vom 5. April 2004 kam zu dem Ergebnis, dass die "geplante Tätigkeit einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Zentralinstituts begründet". Die Anwälte empfahlen bereits damals, eine verbindliche Auskunft einzuholen, wie sie der ZI-Vorstand nun mit neun Jahren Verspätung anstrebt.

Die zweite damit beauftragte Kanzlei, Rölfs WP Partner AG, stellte dagegen fest, dass die Tätigkeit des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung im Rahmen der Disease-Management-Programme Brustkrebs und Diabetes mellitus Typ 2 steuerlich einen Zweckbetrieb nach Paragraf 68 Nr. 9 Abgabenordnung darstelle und daher der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent anzuwenden sei.

Beide Einschätzungen werden in einer dritten gutachterlichen Stellungnahme zitiert, die das ZI im Frühjahr 2013 beauftragt hat und die der "Ärzte Zeitung" in einer Entwurfsfassung vorliegt.

Sie wiederum kommt zum Ergebnis, dass ein "signifikantes Risiko" bestehe, dass die vom ZI erbrachten Leistungen beim DMP-Projekt nicht im Rahmen eines Zweckbetriebes ausgeführt würden und dementsprechend nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlägen.

Die Gutachter empfehlen, alle Umsätze ab 2004 nach zu erklären - mit dem Verweis, dass das ZI bis einschließlich 2007 von Festsetzungsverjährung ausgehe.

Es sei allerdings nicht völlig auszuschließen, unken die Gutachter, dass das Finanzamt die Vorgänge auch als leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar als Steuerhinterziehung ansehen könne. Dann wäre die Festsetzungsverjährung Makulatur.

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