Studienplatzvergabe
Der 1. Dezember steht
Regierung hält rechtzeitigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für „grundsätzlich möglich“.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Neuregelung der Studienplatzvergabe könnte vor dem Dezember dieses Jahres über die Bühne gehen. Jetzt hat die Bundesregierung signalisiert, der rechtzeitige Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für das überarbeitete Hochschulrahmengesetz sei „grundsätzlich möglich“. Allerdings, schränkt die Regierung ein, liege das Recht zur Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens bei Bundestag und Bundesrat.
Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung im Mai den Gesetzentwurf begrüßt, zugleich aber darauf gedrängt, dass das Gesetz vor dem 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten kann. Damit der Zeitplan realisiert werden kann, müsste die Länderkammer in ihrer Sitzung am 8. November abschließend grünes Licht für die Gesetzesnovelle geben.
Das alles dient dem Ziel, damit das neue Bewerberportal für Studienplätze am 1. Dezember starten kann. Bis Mitte November sollen zuvor alle Länder den neuen Staatsvertrag ratifiziert haben, der das künftige Vergabefahren für Studienplätze regelt.
Ausgangspunkt der Causa ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017. Darin erklärten die Karlsruher Richter das Vergabeverfahren für Studienplätze in Teilen für verfassungswidrig. Keine Bedenken hatten die Richter dagegen, dass 20 Prozent der Studienplätze nach dem Abiturdurchschnitt vergeben werden. Als unzulässig erkannten sie hingegen, dass diese Bestenauswahl etwa durch Wünsche für einzelne Studienorte überlagert wird.
Im Dezember vergangenen Jahres verständigten sich die Kultusminister der Länder schließlich auf einen Staatsvertrag, der das Zentrale Vergabeverfahren neu regelt. Demnach wird die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht. Neu eingeführt wird die „zusätzliche Eignungsquote“ im Umfang von zehn Prozent. Sie soll Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten eröffnen. Für die Auswahl sollen nur schulnotenunabhängige Kriterien herangezogen werden.
Der Staatsvertrag soll nach seinem Inkrafttreten frühestens für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 gelten. Hierfür endet die Bewerbungsfrist am 15. Januar 2020. (fst)