Hartmannbund

Auch Medizinstudierende im Praktischen Jahr haben Anspruch auf faire Vergütung!

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Berlin. Die Medizinstudierenden im Hartmannbund reagierten mit ihrer Forderung nach einer „fairen Bezahlung“ der Leistungen im Praktischen Jahr (PJ) auf die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom vergangenen Donnerstag, einen Mindestlohn für Auszubildende einzuführen.

Ab dem kommenden Jahr sollen Auszubildende demnach mindestens 515 Euro Lohn im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Anfang 2021 soll die Vergütung dann auf 550 Euro steigen, 2022 auf 585 Euro und im Jahr 2023 schließlich auf 620 Euro. Auch im zweiten und dritten Lehrjahr soll es mehr Geld für die Azubis geben.

„Es ist zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber sich darum kümmert, dass Auszubildende sich in der Lehre nicht unter Wert verkaufen müssen“, kommentierte der Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund, Christian Wolfram, am Freitag die Entscheidung. Noch schöner wäre es allerdings gewesen, so Wolfram „wenn sich der Bundestag in gleicher Weise der Tatsache angenommen hätte, dass die ganz überwiegende Zahl der Medizinstudierenden im PJ auf eine solche angemessene Vergütung weiter verzichten müssen“. Der Grund dafür sei schlicht: Viele Kliniken zahlten einfach nicht entsprechend.

Wolfram bekräftigte die Forderung der Medizinstudierenden, eine Aufwandsentschädigung im PJ in Höhe des jeweiligen BAföG-Satzes verpflichtend in der Approbationsordnung zu verankern. (hom)

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