Klinik haftet nicht für Infektion mit Hepatitis C

MÜNCHEN (juk). Auch wenn sich ein Patient mit Hepatitis C infiziert, muss das Krankenhaus dafür nicht unbedingt haften. Das hat das Landgericht München I entschieden.

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Im konkreten Fall hatte sich eine Frau in einer Münchener Klinik einer Darmoperation unterzogen. Nach der Entlassung wurde bei ihr eine akute Hepatitis-C-Infektion festgestellt. Das Krankenhaus sollte ihr dafür Schadenersatz zahlen.

Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Nach den Feststellungen des Sachverständigen habe sich die Patientin zwar in der Klinik angesteckt. Daraus sei aber noch nicht zu schließen, dass dort Hygiene-Standards verletzt wurden. In der Medizin, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, sei es nämlich immer noch "ein Rätsel, auf welchem Wege - außer etwa durch Blutkontakt - Hepatitis C übertragen wird. Auch in diesem Fall konnte der Übertragungsweg nicht geklärt werden." Das Infektionsrisiko sei deshalb für die Klinik nicht voll beherrschbar gewesen.

Urteil des Landgerichts München I, Az.: 9 O 13805/05; nicht rechtskräftig

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